[132/133]
125
Diese Beispiele zeigen alle die stufenbauende Ebenbildlichkeit am
Werke. Sie zeigen auch, wie sich die Verwirklichung der Teil-
inhalte vollzieht. Die Teilinhalte an sich erweisen sich als ein bloß
Abstraktes, als etwas, das noch keine konkrete Wirklichkeit ge-
wann. Es gibt daher zum Beispiel nicht einen in sich gleichermaßen
bestimmten Teilinhalt „Verdauung“, der schlechthin aus Verdau-
ungszellen bestünde; einen in sich gleicherweise bestimmten Teil-
inhalt „Recht“, der schlechthin aus Rechtssätzen bestünde; eine in
sich gleichermaßen bestimmte „Wirtschaft“, die schlechthin aus
Wirtschaftern bestünde; ein „Heer“, das schlechthin aus Kriegern
bestünde — denn es gibt kein ungestuftes, homogenes / Verdau-
ungssystem, Staats-, Rechts, Wirtschafts-, Heeressystem, sondern
alle stellen sich in Stufen dar. Sowohl der menschliche Organismus
wie die menschliche Gesellschaft wäre daher mit jener Ebenbildlich-
keit, welche die grundlegenden Teilinhalte auslegt — Stoffwechsel,
staatliche Organisation, Wirtschaft, Recht, Heer — noch immer
kein Ganzes! Die Teilinhalte müssen jeweils konkret durchgeglie-
dert werden, und diese konkretisierende Ebenbildlichkeit tritt erst
auf der jeweiligen Stufe auf.
Ist erst der Stufenbau das Letzte, Konkrete der Ausgliederung, so
schließt er dasjenige in sich, was man auf geistigem Gebiete „I n -
d i v i d u a t i o n“ nennt. Das Einzigartige, Besondere, Indivi-
duelle sehen wir im Stockwerkbau der Gattungen und Arten, das
heißt in den Stufen verwirklicht; während die reinen Sachgehalte
oder Teilinhalte eine vergleichsweise abstrakte Allgemeinheit auf-
weisen.
Der Stufenbau, der sich infolge der herabsteigenden Ebenbildlichkeit bildet,
kann nach allem Bisherigen etwa in folgendem Rahmen vorgestellt werden:
(1)
Das Gesamtganze, das allerhöchste Gesamtganze wäre das geistige und
stoffliche All, die Schöpfung; deren höchste Stufen oder Gebilde höchster Ord-
nung, zum Beispiel: die menschliche Gesellschaft (Menschheit), in ihr die Welt-
wirtschaft; Lebewelt (Reich des Organischen).
(2)
Die nächst höchsten Stufen, zum Beispiel die Kulturkreise (geistige),
System von Staatenbünden (handelnd), System von Volkswirtschaften; Tierreich,
Pflanzenreich.
(3)
Die Unterganzheiten oder Zwischenstufen, zum Beispiel: Volkstümer als
Unterstufen des Kulturkreises, Volkswirtschaften als Unterstufen der Volks-
wirtschaftskreise, alle wieder mit ihren jeweiligen Unterstufen, zum Beispiel der
Stammestümer, der Betriebe. Die Zahl der Unterstufungen kann beliebig groß
sein. Der Reichtum und die Vielfältigkeit aller Ganzheiten liegt hier beschlossen.
(4)
Die letzten Glieder, letzten Stufen oder Grundglieder, zum Beispiel die