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Zu Spanns Referat in der Frankfurter „Centrale“ gehörten vor allem die

unehelichen Kinder. 1904 veröffentlichte er in der Berliner „Zeitschrift für

Socialwissenschaft“ einen Aufsatz über „Die geschlechtlich-sittlichen

Verhältnisse im Dienstboten- und Arbeiterinnenstande, gemessen an der

Erscheinung der unehelichen Geburten“, worin er auf Grund von

statistischen Untersuchungen feststellt, daß ein Drittel der unehelichen

Geburten auf die Dienstbotenklasse entfällt, aber nur ungefähr 10% auf die

Arbeiterinnen, die trotz ihrer frühen wirtschaftlichen Selbständigkeit

nicht ihrer Familie entfremdet werden, und daher an ihr einen Rückhalt

finden, während das Dienstmädchen, das meist vom Lande kommt, in

frühem Alter seine eigene Familie verliert und ihrer Einflußsphäre

gänzlich entrückt wird. Auch werden viel mehr uneheliche Kinder von

Arbeiterinnen durch nachträgliche Heirat legitimiert als von Dienstboten.

So waren die Verhältnisse im Jahre 1904, seit sechs Jahrzehnten haben sie

sich aber wesentlich gewandelt. Die armen Dienstboten, deren trauriges

Los noch der Dichter Anton Wildgans in einem seiner schönsten Gedichte

beklagte, gibt es als Klasse heute nicht mehr. Wegen der durch die Technik

seither weit erleichterten Fabrikarbeit und insbesondere wegen des

zweitägigen freien Wochenendes wenden sich Mädchen und Frauen nur

noch dem Arbeiterstande zu. Hausgehilfinnen sind höchst selten

geworden, müssen als Mangelware hoch bezahlt werden und sind nur

noch in Familien von Spitzenverdienern zu finden.

Auch zwei weitere, in der gleichen Zeitschrift im Jahre 1904 von Spann

erschienene Aufsätze: „Die Stiefvaterfamilie unehelichen Ursprungs“ und

„Die unehelichen Geburten von Frankfurt am Main“ haben heute nur

noch historisches Interesse, da sie die Zeit von 1890—1903 betreffen.

Das gleiche gilt von den umfangreichen „Untersuchungen über die

uneheliche Bevölkerung in Frankfurt am Main“ in „Probleme der

Fürsorge“, Zweiter Band, Dresden 1905, „Die Verpflegsverhält- nisse der

unehelichen Kinder, besonders in ihrer Bedeutung für die Sterblichkeit

betrachtet“ im „Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik“, Tübingen

1908, „Die unehelichen Mündel des Vormundschaftsgerichtes in Frankfurt

am Main“ in „Probleme der Fürsorge“, Fünfter Band, Dresden 1909, „Die

Lage und das Schicksal der unehelichen Kinder“, Leipzig und Dresden

1909, und „Die Le-