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gitimation der unehelichen Kinder in Österreich unter
Berücksichtigung der Sterblichkeit nach Gebieten“ in der „Statistischen
Monatsschrift“, Neue Folge, Brünn 1909.
Schon in einem Aufsatz „Über die Aufgaben und die Bedeutung der
Berufsvormundschaft für uneheliche Kinder“ in der „Sozialen Praxis“,
Leipzig 1905, tritt Spann für die Änderung der derzeit bestehenden
ehrenamtlichen Einzelvormundschaft über uneheliche Kinder und ihren
Ersatz durch eine von einer Amtsperson ausgeübte Berufsvormundschaft
nach dem Vorbilde der Leipziger Generalvormundschaft ein. Der Mangel
einer Berufsausbildung sei die Hauptursache der hohen Kriminalität der
Unehelichen. Diese Berufsvormundschaft müßte bis zur Volljährigkeit
währen; denn das elementare und erste Erfordernis, das sie zu erfüllen
hätte, wäre ja, die Mündel mindestens zu gelernten Arbeitern
(Professionisten) zu erziehen, da die ungelernten Arbeiter wegen ihrer
unsicheren Existenz unter allen Berufsgruppen im allerhöchsten Maße der
moralischen Verkommenheit anheimfielen.
Die gleiche Forderung erhebt Spann in: „Die Bedeutung der
Berufsvormundschaft für den Schutz der unehelichen Kinder, Eine
Denkschrift für den internationalen Kongreß für Erziehung und
Kinderschutz in Lüttich“, Dresden 1905, sowie in: „Die
Berufsvormundschaft als Forderung der Unehelichkeitsstatistik,
Denkschrift für den 1. österreichischen Kinderschutzkongreß“, Wien
1907. Eine systematische, abschließende Darstellung dieses Themas gab
Spann dann in seiner aus dem „Archiv für Sozialwissenschaft und
Sozialpolitik“ besonders abgedruckten Broschüre: „Die Erweiterung der
Sozialpolitik durch die Berufsvormundschaft“, Tübingen 1912.
Ein Sonderproblem der Statistik behandelt Spann schließlich in dem
Aufsatz
„Erhebungstechnische
Probleme
der
österreichischen
Volkszählung“, Statistische Monatsschrift, Neue Folge, Brünn 1909. Er
befürwortet hier den direkten Verkehr der Zählorgane mit den Parteien,
die Gegenzeichnung der Zähler und Geheimhaltung der Daten. Ferner tritt
er wegen größerer Billigkeit des Verfahrens für die Gewinnung einer
großen Zahl ehrenamtlicher Zählorgane ein, wobei er insbesondere an die
Heranziehung von Lehrern, Beamten und pensionierten Offizieren denkt.
Der Stichtag, an dem die Zählung stattfindet, der 31. Dezember, wäre
strengstens einzuhalten und die Zählung auch auf die österreichischen
Schiffe, die sich am