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gitimation der unehelichen Kinder in Österreich unter

Berücksichtigung der Sterblichkeit nach Gebieten“ in der „Statistischen

Monatsschrift“, Neue Folge, Brünn 1909.

Schon in einem Aufsatz „Über die Aufgaben und die Bedeutung der

Berufsvormundschaft für uneheliche Kinder“ in der „Sozialen Praxis“,

Leipzig 1905, tritt Spann für die Änderung der derzeit bestehenden

ehrenamtlichen Einzelvormundschaft über uneheliche Kinder und ihren

Ersatz durch eine von einer Amtsperson ausgeübte Berufsvormundschaft

nach dem Vorbilde der Leipziger Generalvormundschaft ein. Der Mangel

einer Berufsausbildung sei die Hauptursache der hohen Kriminalität der

Unehelichen. Diese Berufsvormundschaft müßte bis zur Volljährigkeit

währen; denn das elementare und erste Erfordernis, das sie zu erfüllen

hätte, wäre ja, die Mündel mindestens zu gelernten Arbeitern

(Professionisten) zu erziehen, da die ungelernten Arbeiter wegen ihrer

unsicheren Existenz unter allen Berufsgruppen im allerhöchsten Maße der

moralischen Verkommenheit anheimfielen.

Die gleiche Forderung erhebt Spann in: „Die Bedeutung der

Berufsvormundschaft für den Schutz der unehelichen Kinder, Eine

Denkschrift für den internationalen Kongreß für Erziehung und

Kinderschutz in Lüttich“, Dresden 1905, sowie in: „Die

Berufsvormundschaft als Forderung der Unehelichkeitsstatistik,

Denkschrift für den 1. österreichischen Kinderschutzkongreß“, Wien

1907. Eine systematische, abschließende Darstellung dieses Themas gab

Spann dann in seiner aus dem „Archiv für Sozialwissenschaft und

Sozialpolitik“ besonders abgedruckten Broschüre: „Die Erweiterung der

Sozialpolitik durch die Berufsvormundschaft“, Tübingen 1912.

Ein Sonderproblem der Statistik behandelt Spann schließlich in dem

Aufsatz

„Erhebungstechnische

Probleme

der

österreichischen

Volkszählung“, Statistische Monatsschrift, Neue Folge, Brünn 1909. Er

befürwortet hier den direkten Verkehr der Zählorgane mit den Parteien,

die Gegenzeichnung der Zähler und Geheimhaltung der Daten. Ferner tritt

er wegen größerer Billigkeit des Verfahrens für die Gewinnung einer

großen Zahl ehrenamtlicher Zählorgane ein, wobei er insbesondere an die

Heranziehung von Lehrern, Beamten und pensionierten Offizieren denkt.

Der Stichtag, an dem die Zählung stattfindet, der 31. Dezember, wäre

strengstens einzuhalten und die Zählung auch auf die österreichischen

Schiffe, die sich am