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stellt

1

. Im folgenden wollen wir versuchen, ihn vom ganzheit-

lichen Standpunkte aus einer Untersuchung zu unterziehen.

Das geschieht am besten durch Vergleich des abgeleiteten Schaf-

fens mit dem Urschaffen. Wir fanden früher

2

im abgeleiteten Schaf-

fen als wesentliche Elemente: Das Ausgebärende, Auswirkende des

eigenen Schaffens, das auf Grund eines Vorgefundenen Bildes oder

des Geschaffenwerdens schafft; damit auch die Freiheit der An-

nahme (acceptatio); ferner: Das Geschöpf wird erst, wenn es

durch Schaffen die Gabe (das Geschaffen werden) annimmt; endlich:

Tritt die „Annahme“ ein, so ist damit das jeweilig Schaffende (das,

was als Vorbild vorgefunden wird und zum eigenen Schaffen be-

stimmt) lautere Wirklichkeit (actu), das ausgebärende Schaffen (das

Geschöpf) in Entwicklung.

Demgegenüber kennzeichnet sich das Urschaffen durch den einen

einzigen Hauptpunkt, den es ganz zu verstehen und zu ergründen

gilt: Im Urschaffen fallen Geschaffenwerden und Schaffen zusam-

men. Im Urschaffen wird nicht nach einem Vorgefundenen (Vor-

bilde) geschaffen. Es ist ein Uberschaffen, das wir darum nur un-

eigentlich zu erkennen vermögen.

/

Darin liegen mehrere Bestimmungsstücke: (1) Der Setzungsakt

des Schöpfers ist zugleich die Erfindung des Vorbildes (was wir uns

durch den Gedanken an die blitzschnell auftauchende „Intuition“

begreiflich machen können). Das kann man auch umkehren: mit

der Erfindung des Bildes ist dieses auch schon gesetzt; (2) darum

bedarf dieses Setzen nicht eines An-erschaffens an etwas, was das

zu Erschaffende erst erhalten soll, anders gesagt, nicht eines Ein-

erschaffens in ein Geschöpf, das das Vorgefundene erst durch eige-

nes Schaffen nachzubilden hätte; (3) darum ist das Gesetzte selber

dem Setzenden kein Fremdes, ihm verhältnismäßig äußerlich Ge-

genübertretendes — kein Geschöpf, sondern selber durch und

durch schaffend. Es ist nicht nur rückverbunden, sondern zugleich

rückverbindend; (4) Da das Geschaffene unmittelbar und in sich

selbst schaffend ist, tritt auch keine Annahme (acceptatio) als eige-

ner Akt ein, und es bleibt auch keinerlei Möglichkeit (potentia)

zurück; es ist nichts Erleidendes in dieser Wirksamkeit, die eben

1

Siehe oben S. 29 ff.

2

Siehe oben S. 52 ff.