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danken in sich rückverbindet, wie sie auch ihrerseits selber (dem

Geiste gegenüber) nicht mehr rückverbindend wird. Dieser Gegen-

spieler des Geistes, die äußere „Welt“, ist der sinnliche Gegenstand,

die S t o f f l i c h k e i t (materia,

ϋλη).

Gewiß ist mit dieser Erklärung das Mysterium des Stoffes nicht

vollkommen erhellt. Indessen haben wir nun doch einen Zugang zu

der Einsicht, w i e s o ü b e r h a u p t e i n e S t e l l e f ü r d i e

S t o f f w e l t i n d e r S c h ö p f u n g ist. Aus dem Gefüge des

Geistes heraus kann die Möglichkeit des stofflichen Seins begriffen

werden. Daß die Stofflichkeit überhaupt eine Stelle in der Schöpfung

haben kann, kommt von der Durchbrechung der lauteren Wirklich-

keit. Der Geist, nicht mehr in sich selbst reine Einheit, nicht mehr

reine Schaffenskraft, sondern eine solche, die vom Schaffen anderer

getragen werden muß, und dessen Schaffen von anderen aufgenom-

men werden muß, da es seiner Schaffenskraft entgleitet, verlangt ein

anderes als Gegenstand, das nicht mehr er selbst, das sein anderer

Gegenspieler ist — den Stoff.

Die Grund- und Urtatsache, daß alles geschöpfliche Sein Schaffen

aus Geschaffenwerden ist, führt in ihrer letzten Folgerung dazu,

daß es zwei Seinsordnungen geben muß: erstens jene Seinsordnung,

in der das Sein seinen Bau des Schaffens aus Geschaffenwerden, vor-

nehmlich als inneres Schauen und Denken, ausführt; in der daher

das Tätige, Schaffende, Ausgliedernde und Rückverbindende zur

Entfaltung kommt: die / geistige Ordnung oder der Geist im wei-

testen Sinne; zweitens jene Seinsordnung, in der dasjenige zur Ent-

faltung kommt, was der Geist sucht; in ihr wird jene lückenhafte

Lauterkeit des Wirklichseins des Geistes ergänzt und noch eine

nachträgliche Eingliederung ermöglicht; in ihr kommt demnach das

Getrennte, Erleidende und Gegenständliche jenes zerrissenen Seins

vorwiegend zur Geltung: die stoffliche Ordnung oder die Materie.

II.

Die Gezweiung höherer Ordnung zwischen Geist und Stoff

Das Verhältnis der beiden Seinsordnungen, Geist und Stoff, ist

durch den Begriff der „Gezweiung höherer Ordnung“ bezeichnet.

Die geistige wie die stoffliche Seinsordnung ist jeweils in sich

selbst gegliedert und bestimmt. Alles Geistige ist nur in Mit-Aus-