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Eine „Wirtschaftsphilosophie“ in demselben Sinne, in welchem

man von einer Moralphilosophie, Rechtsphilosophie, Geschichts-

philosophie spricht, kann es infolge der äußerlich dienenden Stel-

lung der Wirtschaft in der Gesellschaft nicht geben. Denn die

Gesellschaftsphilosophie behandelt nur die Erscheinungsweise des

Geistursprünglichen in der Gesellschaft

1

, während für die Wirt-

schaft eben das bezeichnend ist, daß sie nicht selbst Geist ist, son-

dern dem Geistigen der Welt, der Ziele, nur dient. Und zwar ist die

Wirtschaft, wie aus der Untersuchung der Ausgliederungsordnung

der Gesellschaft hervorging, aber später noch zu erklären sein wird

2

,

der einzige Teilinhalt der Gesellschaft von äußerlich dienender Art.

Als äußerlich dienend kann aber die Wirtschaft nur mittelbar an

dem Geistigen der Gesellschaft teilhaben.

Wollte man dagegen etwa auf Lehrmeinungen nach Art der

„materialistischen Geschichtsauffassung“ von Karl Marx verweisen,

so wäre zu erwidern, daß auch diese keine eigene Wirtschaftsphilo-

sophie darstellt. Ganz abgesehen von ihrer Unrichtigkeit, enthält

sie nämlich keineswegs selbst eine Philosophie. Sie besteht in Wahr-

heit aus analytischen Lehrstücken, hauptsächlich dem Lehrstücke

vom sogenannten „Unterbau und Überbau“, vom „Konzentrations-

gesetze“ und vom Klassenkampfe. Aber allerdings haben diese ana-

lytischen Lehrstücke eine p h i l o s o p h i s c h e V o r a u s s e t -

z u n g , nämlich den Materialismus.

Andererseits muß aber auch der in Fachkreisen heute vorherr-

schenden Meinung widersprochen werden, die Volkswirtschaftslehre

sei schlechthin eine „induktive Wissenschaft“, welche ähnlich wie

Physik und Chemie, Mineralogie einfach die „Tatsachen der Er-

fahrung“ zu sammeln, zu sichten und zu erklären habe; und bei der

daher von philosophischen Grundlagen nicht eigentlich gesprochen

werden könne. Diese Meinung wird durch den Begriff der Wirt-

schaft, der auf ihren geistigen Grund hindeutet, widerlegt; sie wird

aber auch von der gesamten Geschichte der Volkswirtschaftslehre

1

Siehe oben S. 7 und 247.

2

Siehe oben S. 147 ff., unten S. 291 ff.