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lichkeit ausmacht — das r ä u m l i c h e Nebeneinander. Der

Geist kann hier nur in Sinnbildern, in Entsprechungen reden.

Ähnlich wie bei der Bestimmung des Raumes als „Neben-

einander“ ergeht es bei allen ähnlichen Bestimmungen, wie etwa

der „Entferntheit“, „Getrenntheit“, „Isoliertheit“ der Teile. Sind

diese Bestimmungen vom Geiste hergenommen, so handelt es

sich um (verhältnismäßig) „getrennte“, „entfernte“, „isolierte“

Bestandteile des Denkens, des Gemütes und so fort; es handelt

sich aber / niemals um die räumliche Getrenntheit. Das „Neben-

einander“ im Geiste ist ein anderes als in der räumlichen Natur,

so sehr die Sprache hier den Raum als B i l d für das Zugleich-

sein mehrerer geistiger Bestandteile benützen muß.

Die weitere Vergleichung von Geist und Natur siehe unten S. 115ff.

2.

Die grundsätzliche Begriffsbestimmung

des Raumes

(Übersicht)

Wenn nun der Raum schlechthin eine andere Gattung, eine

andere Ebene der Wirklichkeit ist als der Geist, wodurch ist er

in seinem Eigentümlichsten zu bestimmen? Das ist die große

Frage, deren Beantwortung für jede Naturphilosophie von ent-

scheidender Bedeutung ist. Jene Naturphilosophien, welche dieser

Frage keine Sorgfalt zuwandten, versäumten damit die Frei-

legung des wichtigsten Zuganges zur Natur. Sie leiden, so zeigt

es sich, an diesem Mangel stets als an einem nicht zu über-

windenden Gebrechen.

Die der Zergliederung zuerst aufstoßende Grundtatsache ist

die S t e t i g k e i t des Raumes. Die Stetigkeit ist das einzige

unmittelbar und unbestreitbar Gegebene. Von ihr aus muß erst

alles weitere entwickelt werden, insbesondere, wie sich zeigen

wird, das Uberräumliche des Raumes und schließlich die

G e s t a l t .

Wir stellen unserer Untersuchung, um das Verständnis zu

erleichtern, folgende Übersicht voran.

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