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lichkeit ausmacht — das r ä u m l i c h e Nebeneinander. Der
Geist kann hier nur in Sinnbildern, in Entsprechungen reden.
Ähnlich wie bei der Bestimmung des Raumes als „Neben-
einander“ ergeht es bei allen ähnlichen Bestimmungen, wie etwa
der „Entferntheit“, „Getrenntheit“, „Isoliertheit“ der Teile. Sind
diese Bestimmungen vom Geiste hergenommen, so handelt es
sich um (verhältnismäßig) „getrennte“, „entfernte“, „isolierte“
Bestandteile des Denkens, des Gemütes und so fort; es handelt
sich aber / niemals um die räumliche Getrenntheit. Das „Neben-
einander“ im Geiste ist ein anderes als in der räumlichen Natur,
so sehr die Sprache hier den Raum als B i l d für das Zugleich-
sein mehrerer geistiger Bestandteile benützen muß.
Die weitere Vergleichung von Geist und Natur siehe unten S. 115ff.
2.
Die grundsätzliche Begriffsbestimmung
des Raumes
(Übersicht)
Wenn nun der Raum schlechthin eine andere Gattung, eine
andere Ebene der Wirklichkeit ist als der Geist, wodurch ist er
in seinem Eigentümlichsten zu bestimmen? Das ist die große
Frage, deren Beantwortung für jede Naturphilosophie von ent-
scheidender Bedeutung ist. Jene Naturphilosophien, welche dieser
Frage keine Sorgfalt zuwandten, versäumten damit die Frei-
legung des wichtigsten Zuganges zur Natur. Sie leiden, so zeigt
es sich, an diesem Mangel stets als an einem nicht zu über-
windenden Gebrechen.
Die der Zergliederung zuerst aufstoßende Grundtatsache ist
die S t e t i g k e i t des Raumes. Die Stetigkeit ist das einzige
unmittelbar und unbestreitbar Gegebene. Von ihr aus muß erst
alles weitere entwickelt werden, insbesondere, wie sich zeigen
wird, das Uberräumliche des Raumes und schließlich die
G e s t a l t .
Wir stellen unserer Untersuchung, um das Verständnis zu
erleichtern, folgende Übersicht voran.
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