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D e n k Zusammenhang (nämlich des Zusammenhanges von Teil

und Ganzem) vermitteln könnte. Ein Bewußtsein über Wesen und

Gültigkeit der geisteswissenschaftlichen Erfahrung wird zwar ein Be-

wußtsein über ihre methodologische Eigenart sowie über den Evi-

denzzusammenhang der Einzelwissenschaften enthalten, aber es ist

unabsehbar, wieso in einem solchen Bewußtsein (das heißt im Be-

griffe des spezifisch Erkenntnistheoretischen) eine materielle Einsicht,

ein materieller Begriff über das Verhältnis von Teil zu Teil und vom

Teil zum Ganzen enthalten sein kann.

Im Falle des bloßen Evidenzzusammenhanges stehen einander Er-

kenntnistheorie und Soziologie noch als selbständige Wissenschaften

gegenüber, ihr Verhältnis ist ein bloß hilfswissenschaftliches. Im Falle

des materiellen Denkzusammenhanges wird eine erkenntnistheore-

tische Betrachtung selbst zur Soziologie. Soll deshalb diese letztere

Absicht Diltheys noch rettbar werden, so könnte dies nur durch den

Nachweis des Verhältnisses völliger Identität von Soziologie und Er-

kenntnistheorie der Sozialwissenschaften an den im Wesen ihrer Pro-

bleme liegenden Beziehungen von Erkenntnistheorie und allgemein-

ster Sozialwissenschaft geschehen. So gestaltet sich unsere obige un-

mittelbare Frage zu der mittelbaren um:

Hat Dilthey die Beziehungen des Problems der Soziologie und des

Problems der Erkenntnistheorie als solche nachgewiesen, daß die Er-

setzung des ersteren durch das letztere als notwendig und möglich

sich ergeben würde?

Eine Erinnerung an die oben mitgeteilte Argumentation Diltheys

(eine andere führt er nicht) belehrt uns, daß er auch diesen Nachweis

nicht erbracht hat. Hingegen kann man im Gegenteile dartun, daß

ein solcher Nachweis formalermaßen unmöglich erbracht werden

k a n n. In der Tat hat denn auch Dilthey den endgültigen Beweis für

die Notwendigkeit und Berechtigung seiner Sozialwissenschafts-Er-

kenntnistheorie ausdrücklich bis zu ihrer faktischen Ausführung sus-

pendiert.

Der Grund hierfür liegt darin, daß das soziologische Problem als

solches seinem Begriffe nach ganz auf die soziale Wirklichkeit be-

schränkt erscheint, da es erst aus der Betrachtung der einzelnen so-

zialen Tatsachenkreise als abstrahierter T e i l Systeme ersteht, wäh-

rend der durchaus allgemeineren, alle Erfahrung betreffenden Frage

des menschlichen Erkennens ein ganz anderer und allgemeinerer Pro-

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