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zeß der Problematisation, in welchem es sich um Bedingungen, We-

sen und Grenzen der Erfahrung als solcher handelt, zugrunde

liegt. Im Wesen des soziologischen Problems liegt es also, die Recht-

fertigung seiner erkenntnistheoretischen Voraussetzungen — als: die

Voraussetzung psychischer Wechselbeziehungen von Individuen, die

absolute Existenz dieser in Raum und Zeit, ferner die methodische

Eigenart und Beschaffenheit der sozialen Erfahrung, der individuali-

stische oder universalistische Grundtypus der sozialen Ziele oder

Werte — anderen, davon getrennten Überlegungen, eben den er-

kenntnistheoretischen zu überlassen. Dieses Verhältnis der beiden

Problemsetzungen besagt aber, daß bei jeder Erörterung der Bezie-

hung zwischen den beiden Diszizplinen das aufgezeigte Verhältnis des

Besonderen zum Allgemeineren, beziehungsweise überhaupt ein Ver-

hältnis weitgehender Verschiedenheiten v o r a u s g e s e t z t wird,

so daß es ein Widerspruch wäre, auf d i e s e r Grundlage ein ent-

gegengesetztes Verhältnis erweisen zu wollen. Eine etwaige Berufung

Diltheys auf seine Absicht, statt des bloßen logischen Denkzusam-

menhanges stets den g a n z e n Menschen, den ungeteilten Lebens-

zusammenhang zur Grundlage der Untersuchung zu nehmen, wes-

halb die bisherige Erkenntnistheorie als bloß „intellektualistisch“

keine gültige Instanz bilden könne, würde ja allerdings dadurch, daß

sie sozusagen einen andern Begriff von Erkenntnistheorie einführt,

Gewicht haben. Immerhin reicht sie in diesem Zusammenhange for-

maler, methodologischer Betrachtung nicht an das angezogene Ver-

hältnis von Erkenntnistheorie und Sozialwissenschaft heran. Denn

jene Absicht verändert das erkenntnistheoretische Problem nicht

g r u n d s ä t z l i c h und berührt sonach auch nicht das oben be-

trachtete, alle formale Beweisführung verunmöglichende Verhältnis

der Problematisationsprozesse und Probleme selbst. Tatsächlich ist

auch der b i s h e r i g e Anspruch der Erkenntnistheorie der, Theorie

der a l l g e m e i n e n E r f a h r u n g zu sein. Ob sie ihn auch tat-

sächlich erfüllt hat, kann das Verhältnis der beiden Probleme grund-

sätzlich nicht mehr betreffen.

Ist sonach eine von den Begriffen der P r o b l e m e ausgehende

formale Beweisführung für die Notwendigkeit, die Soziologie in So-

zialwissenschafts-Erkenntnistheorie umzuwandeln, der Natur der

Sache nach unmöglich, so verbleibt für Dilthey noch immer ein Aus-

weg: die T a t . Denn seine Forderung ist formaler, methodologi-