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scherweise ebensowenig beweisbar, wie sie letztlich widerlegbar ist.
Es ist ja überhaupt unmöglich, eine m a t e r i e l l e Problemlösung
f o r m a l zu bekämpfen. Gegen den materiellen Umsturz der Er-
kenntnistheorie kann letztlich niemand etwas einwenden, man muß
abwarten. Ja, es muß sogar zugestanden werden, daß mit dem be-
sonderen Anspruche Diltheys, vom vollen menschlichen Lebens-
zusammenhange aus die soziale Erkenntnis und ihre Begriffe erklä-
ren zu wollen, eine gewiß nicht zu unterschätzende Perspektive ge-
geben sein mag.
Haben wir hiermit unsere grundsätzliche Kritik beendet, so er-
übrigt noch, zu dem uns hier vorwiegend angehenden Problem der
Verhältnisbestimmung der Objektivationssysteme zurückzukehren.
Dilthey bestimmt es in tiefdringender und klarer Weise als ein sol-
ches der prinzipiellen Verhältnisbestimmung der herausabstrahier-
ten Teilinhalte zueinander und zum gesellschaftlichen Ganzen, das
heißt nach ihm zur geschichtlich-gesellschaftlichen Wirklichkeit. Wir
haben diese Bestimmung bereits als eine erschöpfende erkannt, und
dies insbesondere an den Mängeln der früher betrachteten Versuche
nachzuweisen Gelegenheit gehabt. Was wir in dieser Beziehung bei
Dilthey kritisch zu untersuchen hatten, war die Lösung dieser Auf-
gabe auf die von ihm angekündigte erkenntnistheoretische Weise.
Wir haben uns dieser gegenüber skeptisch verhalten müssen.
Um diese unsere Skepsis noch von der positiven Seite her verständ-
lich zu machen, sei hier vorweggenommen
1
, daß nach unserem Er-
achten eine erkenntnistheoretische Begründung unter viel s p e z i -
e l l e r e B e d i n g u n g e n gestellt werden muß. Diese spezielle-
ren Bedingungen liegen in den s p e z i f i s c h e n B e s c h a f f e n -
h e i t e n d e s G e s e l l s c h a f t l i c h e n als solchen — mit an-
dern Worten, in einem f o r m a l e n B e g r i f f e d e r G e s e l l -
s c h a f t . Dieser hat die spezifischen Bedingungen, unter welchen
ein Gesellschaftliches als solches steht, anzugeben, und es erscheint
klar, daß die Beschaffenheiten, die er bezeichnet, allein bestimmend
sein können für Art und Umfang der Beziehungen von Soziologie
und Erkenntnistheorie, sowie überhaupt erst für die besonderen Be-
dingungen der U n t e r s u c h u n g des Problems der Verhältnis-
bestimmung der Objektivationssysteme.
1
Vgl. unten Kapitel IV, Zur Kritik des formalen Gesellschaftsbegriffes,