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Mit dieser grundsätzlichen Gleichheit der erkenntnistheoretischen,

ökonomischen, biologischen usw. Auffassung einerseits und mit dem

speziellen Nachweise, daß auch sie eine unmittelbare Statuierung

eines Prinzips des Gesamtzusammenhanges darstellt, andererseits, er-

scheint nicht nur bewiesen, daß in der erkenntnistheoretischen Auf-

fassung des soziologischen Problems keinerlei Bedingungen für des-

sen technische Umformung oder Umteilung liegen, sondern sogar,

daß es mit ihr in offenem Widerspruche steht, eine solche Umteilung

vorzunehmen. Denn sie selbst stellt ihrem Begriffe nach bereits in ge-

wissem Sinne die prinzipielle Lösung vor, und es wäre daher wider-

spruchsvoll, erst eine Neuaufteilung der Probleme der Wissenschaft

vorzunehmen, um sich der Lösung in weiter Ferne — anzunähern.

Damit ist Diltheys Verneinung der Soziologie für ihr (fälschlich

gesondertes) entwicklungsgeschichtliches Problem hinfällig, und seine

eigene Zuweisung desselben an eine „fortschreitende Geschichtswis-

senschaft als Anwendung der Einzelwissenschaften" als widerspruchs-

voll und unhaltbar erwiesen.

Wir wenden uns der Beantwortung unserer letzten, Diltheys Kri-

tik der Soziologie betreffenden Frage zu:

Ist die e r k e n n t n i s t h e o r e t i s c h e A u f f a s s u n g

d e s s o z i o l o g i s c h e n P r o b l e m s b e w e i s b a r u n d

h a l t b a r ?

rückgeht, unmöglich ist, vom elementaren (individuellen) zum einzelwissen-

schaftlichen (teilinhaltlichen) Zusammenhange und von da erst zur „Anwendung“

in der Geschichte behufs Gewinnung einer Erkenntnis des Gesamtzusammen-

hanges fortzuschreiten; daß vielmehr der Natur der Sache nach jene erste, ele-

mentare Einsicht bereits notwendig das P r i n z i p s e l b s t bedeutet, welches

dann in den Einzelwissenschaften schon zur Durchführung und Spezialisierung

kommt, in der Geschichte schon auf seine erklärende Kraft, auf seine Bewahr-

heitung hin geprüft wird. Es wird vor allem deutlich, daß d i e s e s f o r m a l e

Verhältnis unbedingt allgemein gültig ist. Der Fehler Dilthey’s, der diesem Irr-

tume letztlich zugrunde liegt ist der, daß er die entwicklungsgeschichtliche und

statische Seite an dem Probleme des Gesamtzusammenhanges grundsätzlich und

praktisch vollkommen trennt. Tatsächlich ist aber eine Erkenntnis des zustand-

lichen Ganzen ihrem Begriffe nach grundsätzlich auch eine solche des entwick-

lungsgeschichtlichen Ganzen. (Hiermit übereinstimmend: z. B. F r i e d r i c h v o n

G o t t l - O t t l i l i e n f e l d : Die Herrschaft des Wortes, Untersuchungen zur

Kritik des nationalökonomischen Denkens, Jena 1901, S. 97 und öfter.)

Diltheys erkenntnistheoretische Grundlegung will rein statisch sein, was aber

sowohl praktisch undenkbar, wie erkenntnistheoretisch-logisch unmöglich ist. In

letzterer Hinsicht ist eine prinzipielle Sonderstellung simultaner und sukzedaner

Bedingtheit überhaupt unmöglich.

5 Wirtschaft und Gesellschaft