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gegliederte Gestalt in der Eingebung, diese im Zusammenhange

aller Eingebungen und ihrer Gegenstände, des Alls, zuletzt im höch-

sten Rückverbindenden, in Gott, befaßt und aufgehoben (wovon

später mehr).

Nehmen wir nun die Rückverbundenheit zu unserer Begriffsbe-

stimmung hinzu und nennen wir die mit der Eingebung vollkom-

men übereinstimmende Gestaltung ebenbildlich, so ergibt sich als

die vollständige Begriffsbestimmung des Schönen:

Schön ist, was als Gestalt die Eingebung ebenbildlich wiedergibt,

und was sich uns als in höheren Zusammenhängen rückverbunden

unmittelbar kundgibt.

Wie ersichtlich, sind die Merkmale dieses Begriffes des Schönen

die folgenden:

(1)

die Eingebung,

(2)

die Gestaltung,

(3)

die Rückverbundenheit; dazu kommt noch als Merkmal nach

Weise der Vollkommenheit:

(4)

die Ebenbildlichkeit der Gestaltung; und endlich als Merkmal,

welches die geistige und seelische Seite betrifft:

(5)

die Unmittelbarkeit des Sich-Kundgebens oder Sich-Darstel-

lens der Rückverbundenheit im menschlichen Geiste.

Erwägen wir noch, daß nach der ganzheitlichen Kategorienlehre

j e d e dieser Bestimmungen oder jedes dieser Merkmale sowohl

„vollkommen“ wie „unvollkommen“ verwirklicht werden kann —

wobei nur die Ebenbildlichkeit der Gestaltung (das heißt als voll-

kommen) der Klarheit halber in der Begriffsbestimmung eigens

herausgehoben ist — dann ergibt sich noch als ein weiteres Merk-

mal des Begriffes des Schönen:

(6)

die Vollkommenheit oder Unvollkommenheit in der Verwirk-

lichung aller einzelnen Merkmale, ganz besonders aber: (a) der Ein-

gebung, (b) der Gestaltung (die als „ebenbildlich“ schon hervor-

gehoben wurde), (c) der Rückverbundenheit. Die „Unmittelbarkeit“

des Innewerdens oder Sich-Kundgebens der Rückverbundenheit da-

gegen hat auf die übersubjektive Beschaffenheit und allgemeine

Verbindlichkeit des Schönen keinen grundsätzlichen Einfluß. Sie