DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473
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Berufsschule
Die Berufsausbildung gliedert sich in zwei Bereiche:
•
das Unternehemen (Praxis)
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die Berufsschule (Theorie)
Duales Ausbildungssystem
Der Besuch der Berufsschule ist für jeden Lehrling verpflichtend. Diese Pflicht beginnt mit dem
Eintritt ins Lehrverhältnis und dauert bis zu dessen Ende oder bis zum erfolgreichen Abschluss der
letzten lehrplanmäßigen vorgesehenen Schulstufe. Die Unterrichtszeit in der Berufsschule ist auf die
Arbeitszeit anzurechnen.
In jeder Berufsschule gibt es die allgemeinbildenden Gegenstände wie z. B.:
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Politische Bildung
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Deutsch
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berufsbezogene Fremdsprachen
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…
und den sogenannten Fachunterricht wie z. B.:
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berufsbildende Gegenstände
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praktischer Unterricht, welcher auf den Lehrberuf abgestimmt ist
•
…
Arten der Berufsschulen:
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ganzjährige Berufsschule: mindestens einen ganzen Schultag oder mindestens an zwei halben
Schultagen pro Woche
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lehrgangsmäßige Berufsschule: mit einem durchgehenden Unterricht von mindestens 8 Wochen
pro Jahr
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saisonmäßige Berufsschule: mit einem auf eine bestimmte Jahreszeit zusammengezogenen
Unterricht
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in Blockform: als eine Sonderform des ganzjährigen Unterrichts
Wer bezahlt die Berufsschule?
Der/die Lehrlingsverantwortliche ist verpflichtet die Lehrlingsentschädigung während der Dauer des
Berufsschulbesuches weiter zu bezahlen. Sind die Internatskosten höher als die
Lehrlingsentschädigung, muss der/die Lehrlingsverantwortliche dem Lehrling den Differenzbetrag
bezahlen.