DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473 
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Berufsschule 
Die Berufsausbildung gliedert sich in zwei Bereiche: 
das Unternehemen (Praxis) 
die Berufsschule (Theorie) 
Duales Ausbildungssystem 
Der Besuch der Berufsschule ist für jeden Lehrling verpflichtend. Diese Pflicht beginnt mit dem 
Eintritt ins Lehrverhältnis und dauert bis zu dessen Ende oder bis zum erfolgreichen Abschluss der 
letzten lehrplanmäßigen vorgesehenen Schulstufe. Die Unterrichtszeit in der Berufsschule ist auf die 
Arbeitszeit anzurechnen. 
In jeder Berufsschule gibt es die allgemeinbildenden Gegenstände wie z. B.: 
Politische Bildung 
Deutsch  
berufsbezogene Fremdsprachen 
… 
und den sogenannten Fachunterricht wie z. B.: 
berufsbildende Gegenstände  
praktischer Unterricht, welcher auf den Lehrberuf abgestimmt ist 
… 
Arten der Berufsschulen: 
ganzjährige Berufsschule: mindestens einen ganzen Schultag oder mindestens an zwei halben 
Schultagen pro Woche 
lehrgangsmäßige Berufsschule: mit einem durchgehenden Unterricht von mindestens 8 Wochen 
pro Jahr 
saisonmäßige Berufsschule: mit einem auf eine bestimmte Jahreszeit zusammengezogenen 
Unterricht 
in Blockform: als eine Sonderform des ganzjährigen Unterrichts 
Wer bezahlt die Berufsschule? 
Der/die Lehrlingsverantwortliche ist verpflichtet die Lehrlingsentschädigung während der Dauer des 
Berufsschulbesuches weiter zu bezahlen. Sind die Internatskosten höher als die 
Lehrlingsentschädigung, muss der/die Lehrlingsverantwortliche dem Lehrling den Differenzbetrag 
bezahlen.
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