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Diese Sonderformen der wirtschaftlichen Fruchtbarkeit sollen nun kurz betrachtet
werden, jedoch nicht in der eben befolgten, dem Aufbau der leistenden Elemente in der
Volkswirtschaft entnommenen Reihenfolge, sondern in einer solchen, wie sie möglichst
der Entwicklung des Begriffes besser entspricht. Hier steht an der Spitze:
1.
die Fruchtbarkeit in der Leistung an und für sich: Ergiebigkeit;
2.
die Fruchtbarkeit im Leben des Gebildes: Nachhaltigkeit;
3.
die Fruchtbarkeit im Verhältnisse zu anderen Leistungen: Fruchtbarkeit
höherer Ordnung;
4.
bedingende Fruchtbarkeit;
5.
Fruchtbarkeit der über- und untergeordneten Leistungen;
6.
Stetigkeit und Veränderung der Fruchtbarkeit: Fortschritt und Rückschritt;
7.
die Zielgültigkeit.
I.
Die Fruchtbarkeit der Leistungen an und für sich: Ergiebigkeit
Was Arbeit und Gut für die Ziele jeweils leisten: an Zielerreichung,
an Kapitalbildung, an Kapitalbildung höherer Ordnung, das bestimmt
ihre unmittelbare Fruchtbarkeit, ihre Fruchtbarkeit im engsten Sinne,
die wir zum Unterschied von dem allgemeinen Begriff der
Fruchtbarkeit „Ergiebigkeit“ oder „Wirkungsgrad“ der bestimmten
Leistung nennen wollen. „Ergiebigkeit“ ist die handgreifliche Leistung,
die jeweils ein Leistungsträger für beliebige Ziele vollbringt. Wir
unterscheiden also: den Wirkungsgrad oder die Ergiebigkeit der
Verbrauchsleistung, die Ergiebigkeit der Kapitalleistung und die
Ergiebigkeit der Kapitalleistung höherer Ordnung. Die Ergiebigkeit der
Vorleistung kann dagegen nicht ohne weiteres hierher gezählt werden.
Denn die Vorleistung nimmt als bloße Wirtschaftsvorbereitung eine
Sonderstellung ein. Die Vorleistung ist eine Vorbereitung aller
Wirtschaft. Ihr kommt daher eine vorbereitende, eine
b e d i n g e n d e E r g i e b i g k e i t zu, von der wir später zu
sprechen haben werden.
Man kann die Ergiebigkeit demnach als solche der zielnahen
Leistungen (der Verbrauchsleistungen) und als solche der zielfernen/
Leistung, nämlich der Kapitalleistungen und Kapitalleistungen höherer
Ordnung, unterscheiden.
Der Begriff der Ergiebigkeit ist sowohl rein leistungsmäßig wie
leistungsgrößenmäßig zu fassen. Leistungsmäßig kommt jeder Leistung
eine „Ergiebigkeit“ nach Maßgabe ihrer zielerreichenden Eigenschaft
(Nutzwirkung) zu, selbst wenn nach der Wertrechnung
(Größenrechnung) der Erfolg unergiebig war. In der Leistungslehre