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Diese Sonderformen der wirtschaftlichen Fruchtbarkeit sollen nun kurz betrachtet

werden, jedoch nicht in der eben befolgten, dem Aufbau der leistenden Elemente in der

Volkswirtschaft entnommenen Reihenfolge, sondern in einer solchen, wie sie möglichst

der Entwicklung des Begriffes besser entspricht. Hier steht an der Spitze:

1.

die Fruchtbarkeit in der Leistung an und für sich: Ergiebigkeit;

2.

die Fruchtbarkeit im Leben des Gebildes: Nachhaltigkeit;

3.

die Fruchtbarkeit im Verhältnisse zu anderen Leistungen: Fruchtbarkeit

höherer Ordnung;

4.

bedingende Fruchtbarkeit;

5.

Fruchtbarkeit der über- und untergeordneten Leistungen;

6.

Stetigkeit und Veränderung der Fruchtbarkeit: Fortschritt und Rückschritt;

7.

die Zielgültigkeit.

I.

Die Fruchtbarkeit der Leistungen an und für sich: Ergiebigkeit

Was Arbeit und Gut für die Ziele jeweils leisten: an Zielerreichung,

an Kapitalbildung, an Kapitalbildung höherer Ordnung, das bestimmt

ihre unmittelbare Fruchtbarkeit, ihre Fruchtbarkeit im engsten Sinne,

die wir zum Unterschied von dem allgemeinen Begriff der

Fruchtbarkeit „Ergiebigkeit“ oder „Wirkungsgrad“ der bestimmten

Leistung nennen wollen. „Ergiebigkeit“ ist die handgreifliche Leistung,

die jeweils ein Leistungsträger für beliebige Ziele vollbringt. Wir

unterscheiden also: den Wirkungsgrad oder die Ergiebigkeit der

Verbrauchsleistung, die Ergiebigkeit der Kapitalleistung und die

Ergiebigkeit der Kapitalleistung höherer Ordnung. Die Ergiebigkeit der

Vorleistung kann dagegen nicht ohne weiteres hierher gezählt werden.

Denn die Vorleistung nimmt als bloße Wirtschaftsvorbereitung eine

Sonderstellung ein. Die Vorleistung ist eine Vorbereitung aller

Wirtschaft. Ihr kommt daher eine vorbereitende, eine

b e d i n g e n d e E r g i e b i g k e i t zu, von der wir später zu

sprechen haben werden.

Man kann die Ergiebigkeit demnach als solche der zielnahen

Leistungen (der Verbrauchsleistungen) und als solche der zielfernen/

Leistung, nämlich der Kapitalleistungen und Kapitalleistungen höherer

Ordnung, unterscheiden.

Der Begriff der Ergiebigkeit ist sowohl rein leistungsmäßig wie

leistungsgrößenmäßig zu fassen. Leistungsmäßig kommt jeder Leistung

eine „Ergiebigkeit“ nach Maßgabe ihrer zielerreichenden Eigenschaft

(Nutzwirkung) zu, selbst wenn nach der Wertrechnung

(Größenrechnung) der Erfolg unergiebig war. In der Leistungslehre