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pflegt. Als die beiden Hauptsätze der herkömmlichen Ertragslehre können gelten:

1.

daß bei noch nicht erreichtem Optimum der Leistungen jede Mehrleistung einen

überverhältnismäßig zunehmenden Ertrag (genauer: zunehmende Zielerreichung)

bringt oder doch bringen kann;

2.

daß bei überschrittenem Optimum innerhalb gewisser Grenzen jede

Mehrleistung nur unterverhältnismäßig zunehmenden Ertrag, genannt „abnehmenden

Ertrag“, bringt.

Diese Sätze sind alt und gehen auf die Zeit vor Malthus zurück

1

. Ihnen sind, wie ich

anderen Ortes begründete, noch als weitere hinzuzufügen:

3.

Das Gesetz des abnehmenden Ertrages tritt geschichtlich niemals völlig allein in

Wirksamkeit, da keine erheblichen Mehraufwände ohne jede, sei es auch nur

geringfügige, Änderung der Technik (Umbildung der Leistungsverbindungen) möglich

sind, welche zugleich ein neues Optimum schafft und dadurch zug l e i c h eine, sei es

noch so geringfügige, Wirksamkeit des Gesetzes vom zunehmenden Ertrage in sich

schließt

1 2

. Daher:

4.

Es gibt keine absoluten Optima, es gibt nur beziehungsweise Optima. Kein

Optimum steht ein für allemal fest. — Die Geschichte zeigt denn auch, daß große

rückläufige Bewegungen der Wirtschaft, wie sie z. B. in der spätrömischen Kaiserzeit für

Italien, in der Zeit vor und nach dem Dreißigjährigen Krieg in Deutschland stattfanden,

nicht auf Wirksamkeit des Gesetzes vom abnehmenden Ertrag, sondern auf politische

und kulturelle Gründe, das heißt auf Kapital höherer Ordnung und Umbau der

Weltwirtschaft, zurückgehen.

5.

Jeder Wirtschaftserfolg oder „Ertrag“ ist durch unverbrauchliche Leistungen, die

größtenteils im Preise nicht bezahlt werden, mitbedingt (Umkehrung der

Mehrwertlehre).

III. Die Fruchtbarkeit im höheren Ganzen:

Fruchtbarkeit höherer Ordnung

Wie die Leistungen niemals für sich sind, sondern stets mit anderen,

stets in Gebilden ausgegliedert, und wie die Gebilde wieder sich in

höheren Gesamtgebilden ausgegliedert finden, so können auch die

einzelnen Ergiebigkeiten nicht für sich bestehen. Eine gesteigerte

Ergiebigkeit einer einzelnen Leistung, z. B. im Ackerbau, wirkt sich auf

allen Leistungszweigen aus, der gesamte Gliederbau der Leistungen

(damit auch die Preisrechnung) wird verändert. Indem alle

1

Vgl.: Die Haupttheorien der Volkswirtschaftslehre, 26. Aufl., Heidelberg

1949, S. 71 ff. und 213 f., wo auch die Bedingungen des „abnehmenden Ertrages“ (sie

liegen in der Festlegung e i n e s T e i l e s der Leistungen) und das Verhältnis zum

zunehmenden Ertrage klargestellt sind. — Vgl. zur Ertragslehre Walter Weddigen:

Ertragstheorie und Verteilungstheorie (Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik,

Bd 128, Jena 1928), S. 1 ff.

2

Vgl. oben S. 108 f.