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II. Die Gleichheit
Hiermit gelangen wir zu dem vielumstrittenen Begriffe der
Gegenwart. Kein anderer Begriff spielt heute eine solche entschei-
dende Rolle, und doch herrscht in der Theorie der Gesellschaftslehre
über keinen anderen Punkt so viel Unklarheit und Verwirrung. Die
Ursache ist die, daß eine gründliche, planmäßig zergliedernde Un-
tersuchung dieses Begriffes, die auf die Grundsätze zurückginge, nie-
mals geführt wurde (ich habe nirgends eine solche finden können)
und dadurch Klarheit niemals erreicht wurde. Wir müssen daher
hier länger als bei den anderen Begriffen verweilen.
A.
Die G l e i c h h e i t a l s s o z i o l o g i s c h e r
G r u n d b e g r i f f b e t r a c h t e t
Zuerst muß gesagt werden, daß Gleichheit in Wahrheit kein uni-
versalistischer Begriff sein kann (wofür er doch so oft genommen
wird, als „Gipfel der Gerechtigkeit“), denn der universalistische
Gerechtigkeitsbegriff verlangt konstitutiv die Ungleichheit, wie sich
früher / erwies, indem er jedem die ihm im Ganzen angemessene,
daher verschiedene Stellung zuteilt (zuteilende, distribuierende Ge-
rechtigkeit). Auch muß jedes Ganze, rein baulich angeschaut, not-
wendig aus unterschiedlichen (differenzierten) Teilen bestehen. Ho-
mogenität gibt es in keinem Organismus. Das H o m o g e n e i s t
n i c h t o r g a n i s c h , d a s O r g a n i s c h e i s t n i c h t h o -
m o g e n ! So erscheint der Begriff der Gleichheit unannehmbar für
die Ganzheitslehre.
Andererseits ist der Begriff der Gleichheit auch nicht schlechthin
individualistisch; denn das Fürsichsein des Einzelnen verlangt zu-
nächst weder Gleichheit noch Ungleichheit mit den anderen, son-
dern eben nur Fürsichsein. Anarchistisch und machiavellistisch er-
faßt, erweist sich aber Fürsichsein sogar als tatsächliche Ungleich-
heit; vom naturrechtlichen Standpunkte aus allerdings liegt in der
Tatsache der gemeinsamen Bindung an den Urvertrag ein Stück
Gleichheit. Gleiche Rechte werden im Urvertrag abgetreten; durch
gleiche Verzichte auf unbeschränkte eigene Freiheit wird der Staat
errichtet. Die genauere Untersuchung wird zeigen, daß der Begriff