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S e c h s t e r A b s c h n i t t

Die Sinnlichkeit oder Vitalität. Rasse

I. Begriff

Die Stelle, an der die Sinnlichkeit im Begriffsgebäude der Gesell-

schaftslehre stehen soll, ist kaum ohne Willkür bestimmbar. Am

besten mag sie wohl unmittelbar nach dem Geistursprünglichen

(Glaube, Wissen, Kunst) stehen, da sich an das Geistursprüngliche

jene Inhalte, die sich aus der Verbindung dieses Rein-Geistigen mit

dem physiologischen Körper ergeben, unmittelbar anschließen. An-

dererseits sollte sich aber an das Geistursprüngliche, wie sich später

zeigen wird, unmittelbar seine Vervollkommnung und Festigung

durch die „Sittlichkeit“ anschließen. Dem steht aber entgegen, daß

die Sittlichkeit auch auf die Vervollkommnung der Sinnlichkeit

geht; ferner aber auch auf die Systeme des Handelns (allerdings nur

als abgeleitete). Die Systeme des Handelns setzen aber ihrerseits

wieder die Sinnlichkeit voraus.

Diese Widersprüche sind schwer lösbar. Wo man auch die Sinn-

lichkeit im Begriffsgebäude der Gesellschaftslehre behandle, wird

man einen Einschnitt / im Fortgange der rein begrifflichen Ent-

wicklung empfinden. Dieser Sonderstellung, die dadurch entsteht,

daß die Mitbestimmung des Sinnlich-Körperlichen für das Geistige

der Gesellschaft, die in ihr zur Geltung kommt, die rein geistige

Entwicklung der Begriffe stört, könnte man wohl durch Behandlung

am Schluß des Ganzen Rechnung tragen. Dann ist aber der Wider-

spruch ungelöst, daß alle vorher behandelten Teilinhalte die Ver-

wirklichung der Gesellschaft im versinnlichten Geiste voraussetzen.

Daher entschlossen wir uns, den Einschnitt schon an dieser Stelle

zu machen und die Sinnlichkeit an das Geistursprüngliche anzu-

schließen.

Die Sinnlichkeit oder das System der Vitalität ist der Inbegriff