S e c h s t e r A b s c h n i t t
Die Sinnlichkeit oder Vitalität. Rasse
I. Begriff
Die Stelle, an der die Sinnlichkeit im Begriffsgebäude der Gesell-
schaftslehre stehen soll, ist kaum ohne Willkür bestimmbar. Am
besten mag sie wohl unmittelbar nach dem Geistursprünglichen
(Glaube, Wissen, Kunst) stehen, da sich an das Geistursprüngliche
jene Inhalte, die sich aus der Verbindung dieses Rein-Geistigen mit
dem physiologischen Körper ergeben, unmittelbar anschließen. An-
dererseits sollte sich aber an das Geistursprüngliche, wie sich später
zeigen wird, unmittelbar seine Vervollkommnung und Festigung
durch die „Sittlichkeit“ anschließen. Dem steht aber entgegen, daß
die Sittlichkeit auch auf die Vervollkommnung der Sinnlichkeit
geht; ferner aber auch auf die Systeme des Handelns (allerdings nur
als abgeleitete). Die Systeme des Handelns setzen aber ihrerseits
wieder die Sinnlichkeit voraus.
Diese Widersprüche sind schwer lösbar. Wo man auch die Sinn-
lichkeit im Begriffsgebäude der Gesellschaftslehre behandle, wird
man einen Einschnitt / im Fortgange der rein begrifflichen Ent-
wicklung empfinden. Dieser Sonderstellung, die dadurch entsteht,
daß die Mitbestimmung des Sinnlich-Körperlichen für das Geistige
der Gesellschaft, die in ihr zur Geltung kommt, die rein geistige
Entwicklung der Begriffe stört, könnte man wohl durch Behandlung
am Schluß des Ganzen Rechnung tragen. Dann ist aber der Wider-
spruch ungelöst, daß alle vorher behandelten Teilinhalte die Ver-
wirklichung der Gesellschaft im versinnlichten Geiste voraussetzen.
Daher entschlossen wir uns, den Einschnitt schon an dieser Stelle
zu machen und die Sinnlichkeit an das Geistursprüngliche anzu-
schließen.
Die Sinnlichkeit oder das System der Vitalität ist der Inbegriff