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im Bereiche des Handelns. Das Handeln ist nie als Erstes gegeben,

sondern als A u s d r u c k eines Geistigen; das Geistige wird aber

nur in Gezweiung. Auch die Handlungen selbst sind also nicht

anders als in Gegenseitigkeit, in Gliedhaftigkeit (wenn auch nur in

vermittelter) möglich. Daraus folgt: daß die Veranstaltung nicht

einen schon gegebenen Stoff (seien es Handlungen oder anderes)

n a c h t r ä g l i c h ordnet, sondern daß sie diesen Stoff durch die

Gliederung, die in ihr beschlossen liegt, e r s t z u t a g e f ö r -

d e r t , e r s t h e r v o r l o c k t u n d s c h a f f t . Das gilt es nun

näher zu entwickeln.

Organisieren oder Veranstalten, für welches das alte deutsche

Wort „ s t i f t e n“ gebraucht wurde (man denke an Wendungen

wie „Rudolf der Stifter“), liegt im Bereiche des Handelns. Alles

Veranstalten ist ein Inbegriff von Handeln. Wir erklären es als

„H a n d e l n b e w i r k e n d e s H a n d e l n“. Veranstaltung oder

Organisation besteht aus Handlungen, die eine Vollzugsbedingung

anderen Handelns darstellen, dieses andere Handeln veranlassen

wollen. Dabei kann die Absicht der Veranstaltung sich entweder in

dem Bewirken von Handlungen erschöpfen oder auf die Hervor-

rufung von Gezweiungsvorgängen gehen, die hinter den bewirkten

Handlungen stecken sollen.

Für das erstere kann die Veranstaltung einer Streikkasse, für das letztere ein

Bildungsverein als Beispiel dienen. Die Veranstaltung der Streikkasse (worin

sich in früheren Zeiten die Gewerkvereine fast erschöpften) besteht darin, unter

bestimmten Verhältnissen ein bestimmtes Handeln, nämlich das Streiken, zu

veranlassen und sicherzustellen. Wie der Organisator des Streikvereines, so /

auch jener des Betriebes. Er veranlaßt, bewirkt Handlungen der Arbeiter, z. B.

durch Prämienlohnsysteme. Der Bildungsverein veranlaßt durch seine Ver-

anstaltungen ebenfalls Handlungen anderer Menschen, zum Beispiel die Hand-

lungen zur Anschaffung und zum Ausleihen von Büchern, zur Bestellung eines

Vortragenden, zur Einladung und zum Erscheinen der Zuhörer und dergleichen.

Die Absicht aber ist, daß durch die Handlungen des Vortragenden und der

Zuhörer (ihr Kommen und Sprechen miteinander) geistige Gezweiungsvorgänge

(Erörterungen, Wechselreden) entstehen. Die Absicht der Veranstaltung des

Betriebsleiters und des Streikvereines ist, ein Handeln hervorzurufen, die Absicht

des Bildungsvereines ist, durch die äußeren Handlungen der Vortragenden und

Mitglieder geistige Gezweiungen hervorzurufen.

Als wesentliche Merkmale jeder Organisation ergeben sich:

( l ) d i e V e r a n l a s s u n g der zu verbindenden Handlungen

und der zu vergemeinschaftenden geistigen Vorgänge;