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im Bereiche des Handelns. Das Handeln ist nie als Erstes gegeben,
sondern als A u s d r u c k eines Geistigen; das Geistige wird aber
nur in Gezweiung. Auch die Handlungen selbst sind also nicht
anders als in Gegenseitigkeit, in Gliedhaftigkeit (wenn auch nur in
vermittelter) möglich. Daraus folgt: daß die Veranstaltung nicht
einen schon gegebenen Stoff (seien es Handlungen oder anderes)
n a c h t r ä g l i c h ordnet, sondern daß sie diesen Stoff durch die
Gliederung, die in ihr beschlossen liegt, e r s t z u t a g e f ö r -
d e r t , e r s t h e r v o r l o c k t u n d s c h a f f t . Das gilt es nun
näher zu entwickeln.
Organisieren oder Veranstalten, für welches das alte deutsche
Wort „ s t i f t e n“ gebraucht wurde (man denke an Wendungen
wie „Rudolf der Stifter“), liegt im Bereiche des Handelns. Alles
Veranstalten ist ein Inbegriff von Handeln. Wir erklären es als
„H a n d e l n b e w i r k e n d e s H a n d e l n“. Veranstaltung oder
Organisation besteht aus Handlungen, die eine Vollzugsbedingung
anderen Handelns darstellen, dieses andere Handeln veranlassen
wollen. Dabei kann die Absicht der Veranstaltung sich entweder in
dem Bewirken von Handlungen erschöpfen oder auf die Hervor-
rufung von Gezweiungsvorgängen gehen, die hinter den bewirkten
Handlungen stecken sollen.
Für das erstere kann die Veranstaltung einer Streikkasse, für das letztere ein
Bildungsverein als Beispiel dienen. Die Veranstaltung der Streikkasse (worin
sich in früheren Zeiten die Gewerkvereine fast erschöpften) besteht darin, unter
bestimmten Verhältnissen ein bestimmtes Handeln, nämlich das Streiken, zu
veranlassen und sicherzustellen. Wie der Organisator des Streikvereines, so /
auch jener des Betriebes. Er veranlaßt, bewirkt Handlungen der Arbeiter, z. B.
durch Prämienlohnsysteme. Der Bildungsverein veranlaßt durch seine Ver-
anstaltungen ebenfalls Handlungen anderer Menschen, zum Beispiel die Hand-
lungen zur Anschaffung und zum Ausleihen von Büchern, zur Bestellung eines
Vortragenden, zur Einladung und zum Erscheinen der Zuhörer und dergleichen.
Die Absicht aber ist, daß durch die Handlungen des Vortragenden und der
Zuhörer (ihr Kommen und Sprechen miteinander) geistige Gezweiungsvorgänge
(Erörterungen, Wechselreden) entstehen. Die Absicht der Veranstaltung des
Betriebsleiters und des Streikvereines ist, ein Handeln hervorzurufen, die Absicht
des Bildungsvereines ist, durch die äußeren Handlungen der Vortragenden und
Mitglieder geistige Gezweiungen hervorzurufen.
Als wesentliche Merkmale jeder Organisation ergeben sich:
( l ) d i e V e r a n l a s s u n g der zu verbindenden Handlungen
und der zu vergemeinschaftenden geistigen Vorgänge;