508
[423/424]
II. Die Bestandteile und inneren Kategorien der Veranstaltung
Der entwickelte Begriff der Organisation gibt uns die Mittel an
die Hand, bestimmte äußere Bestandteile in ihr zu unterscheiden.
Und zwar ergeben sich:
/
(1)
Die organisierenden H a n d l u n g e n selbst, die wir soeben
als veranlassende und bahnende bestimmten;
(2)
die äußeren wirtschaftlich-technischen M i t t e l dieser Hand-
lungen oder Hilfsmittel der Organisation, zu bestimmen als: Hilfs-
mittel oder G ü t e r . Die Güter bilden die niemals fehlenden
Hilfsmittel des organisierenden Handelns, das Kapital; es kommt
in Vereinsbeiträgen, Steuern, Umlagen, Gebühren und so weiter
zum Ausdruck. Sie sind nur mittelbare, nur Hilfsbestandteile der
Veranstaltung. Die Güter sind nur äußere W e r k z e u g e der
Organisation, keine Organe.
(3)
Die für Handlung und Mittel richtunggebende, normierende
V o r s c h r i f t o d e r S a t z u n g der Anstalt. Die Satzungen im
weitesten Sinne sind die Anweisungen für die vorzukehrenden
Handlungen, das heißt, sie sind die Verhaltungsmaßregeln für das
organisierende Handeln, wie sie uns in Vereinssatzungen, Vorschrif-
ten, Weisungen und Befehlen aller Art entgegentreten. Indem Sitte
und Recht Grundlagen für Veranstaltung werden, verwandeln sie
sich in Satzung
1
;
(4)
die beeinflussende Gewalt oder H e r r s c h e r g e w a l t . Daß
eine gewisse verbindliche Kraft oder H e r r s c h e r g e w a l t den
organisierenden Handlungen zur Verfügung stehen muß, um jene
Beeinflussung, Zwangsausübung, Umgestaltung der zu veranstalten-
den Elemente zu sichern, welche zu ihrer Zusammenfügung in der
Anstalt notwendig ist, liegt klar am Tage.
Die Bestandteile aller Veranstaltung: Handlung, Gut, Satzung,
Herrschergewalt stehen in gewissen Grundverhältnissen zueinander,
die wir „innere Kategorien“ der Veranstaltung nennen.
Es ist von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaftslehre,
darüber Klarheit zu erlangen, in welchem Verhältnisse die vier Be-
standteile der Veranstaltungen: Handlungen, Satzungen, Gewalten,
Güter zueinander stehen. Die Handlungen sind das führende und
1
Vgl. oben S. 448 ff. und unten S. 575 ff.