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Die Gemeinsamkeit des Staates ist aber offenbar etwas ganz an-

deres. Das S t a a t s v o l k hat gewisse organisatorische Lebensbe-

dingungen gemeinsam. Verfassung, Recht, Heerwesen, Schulwesen,

Zölle, Steuern stellen einen mächtigen Block solcher organisatori-

scher Bedingungen dar. Wie das geistige Leben sich unter solchen

Bedingungen entwickelt, das ist allerdings noch von anderen Din-

gen abhängig. Während z. B. die Deutschen im alten Österreich

staatlich wenig gemodelt wurden (man vergleiche damit die ganz

ähnlichen Bajuvaren Bayerns), sind die Schweizer wesentlich mehr

(wenn auch noch lange nicht bis zum Verlust des ursprünglichen

Volkstums) den staatlichen Lebensbedingungen unterworfen gewe-

sen.

Eine Gemeinsamkeit ä u ß e r e r Lebensbedingungen stellt der

geographische Raum dar (Raumvolk). Klima, Boden, Flußsystem,

natürliche Verkehrsmöglichkeit, Pflanzen- und Tierwelt sind keines-

wegs / unbedeutende Bedingungen des Lebens, sondern solche, die

gleichartiges Wohnen, gleiche Nahrung, Kleidung und eine be-

stimmte Wirtschaftsrichtung bedingen. Der Unterschied des Raum-

volkes vom Staatsvolke liegt darin, daß der Staat eine Gemeinsam-

keit organisatorischer Bedingungen des Lebens darbietet. Organisa-

tionen sind aber immer geistige Schöpfungen. Dagegen sind die

Beschaffenheiten des geographischen Raumes von der Natur gegeben.

Raumgemeinsamkeit ist also keine geistige Gemeinschaft, sondern

nur gemeinsames Haben von äußeren Naturbedingungen des Han-

delns. (Darum auch z. B. in den Alpen vielerlei Volkstümer vorhan-

den sind.)

Abermals völlig anderer Natur ist die Gemeinsamkeit der

R a s s e . Leute gleicher Rasse haben nichts anderes gemein als

(innerhalb sehr weiter Grenzen) ähnliche körperliche und geistige

Anlagen. Wie sie aber diese Anlagen unter verschiedenen staatlichen,

geographischen usw. Bedingungen weiterentwickeln werden, wird

verschieden ausfallen. Rassengemeinschaft ist somit noch nicht gei-

stige Gemeinschaft selbst.

Den Aufbau echter geistiger Gemeinschaft zeigt dagegen unter

den oben erwähnten Merkmalen die Religion. Menschen gemeinsa-

mer Religion haben nicht B e d i n g u n g e n ihres Bewußtseins-

inhaltes gemein (während Staat, Rasse, Raum, zum Teil sogar die

Sprache erst nur Bedingungen sind), sondern schon diese Erlebnisse