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Spann besonders den deutschen Universitäten entgegenbrachte,

gab jede dieser Berufungen Anlaß zu reiflichen Überlegungen; immer

wieder jedoch obsiegte seine Treue zu Wien. — Wie anders hätte

sich allenfalls Spanns persönliches Geschick und auch Ausstrahlung

bzw. Verbreitung seiner Lehre bei Annahme der fast vollständig

schon abgeschlossenen Berufung nach Basel etwa entwickelt?

Stets am ersten Ferientage verließ Spann Wien: entweder auf die

Fräulein Klinger, nachmaliger Baronin von Hartlieb, gehörende

Hube in der Lahn bei Vordernberg in der Steiermark oder später

auf das Spann gehörende Werkschloß bei Schleining im Burgen-

lande. Weder während des Semesters in Wien, neben Vorlesungen,

Vorträgen, Prüfungen und Sprechstunden, noch in den Ferien auf

dem Lande wurde die stete wissenschaftliche Arbeit beeinträchtigt

oder unterbrochen.

C . Z u m K a m p f u m O t h m a r S p a n n

Wie bereits erwähnt, war Spanns frühe Wiener Zeit eine wissen-

schaftlich kämpferische. Allerdings rissen geistige Kämpfe im Leben

Spanns auch später nie völlig ab, traten jedoch in der Zeit vertiefter

philosophischer Arbeit und besonders in der Verbannung nach 1938

und nach 1945 weitgehend zurück.

Die frühe Wiener Zeit war in besonderem Maße eine Phase des

„Kampfes um Othmar Spann“

19

. Grundsätzlich muß jedoch fest-

gestellt werden, daß die äußeren politischen Kämpfe, die sich um

seine Person entfachten, Spann weitgehend unberührt ließen; jeden-

falls wurde dadurch seine geistige Arbeit in keiner Weise beein-

trächtigt. Anzumerken bleibt überdies, daß Spann selbst nie Träger

politischer Aktivitäten gewesen ist und auch nicht sein wollte

20

;

daß ferner auch seine Schüler, die diesbezüglich hervortraten, nie-

mals selbst als Politiker, sondern, soweit überhaupt, stets nur als

Lehrer oder fallweise als Berater wirkten.

15

Karl Dunkmann: Der Kampf um Othmar Spann, Leipzig 1928.

20

Vgl. Leidlicher Austrag unleidlicher Dinge. Eine Erwiderung auf aberwitzige Angriffe,

in: Ständisches Leben, Jg6, Berlin—Wien, S. 121 ff. (Wiederabdruck in: Bd8, S. 379 ff.).