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Glied“ beherrscht ist, dieser klassifikatorischen Begriffsbildung
zugrunde liegt, kann an ihrem nomothetischen Gepräge nichts ändern.
Die einteilenden Begriffe werden zu Gesetzesbegriffen, sobald die in
ihnen
zusammengefaßten
Elemente
oder
Merkmale
als
n o t w e n d i g verbunden erkannt werden. „Säugetier“ ist nur ein
Klassifikationsbegriff, die Gesetzmäßigkeit, die Notwendigkeit,
wodurch die Elemente, welche das „Säugetier“ ausmachen,
zusammengefaßt sind, müßte in einem biologischen oder
physiologischen Gesetz angegeben werden. „Anziehung“ hingegen ist
nicht nur ein Klassifikationsbegriff, sondern wird ein Gesetzesbegriff,
sobald erkannt ist, daß die Anziehung zweier Körper im quadratischen
/ Verhältnis mit der Entfernung abnimmt. Hier sind die Merkmale
nicht bloß als wesentliche nebeneinandergereiht, sondern als
Bedingung und Bedingtes, als Ursache und Wirkung in bestimmter
Weise erkannt, z. B. nach dem Schema: „b ist in bestimmter Weise
Bedingtes von a“, oder: „Wenn a gesetzt wird, folgt b“, oder „f(a) = b“.
Nomothetischer Begriffe von solcher Vollkommenheit, das heißt
allgemeiner Gesetzesbegriffe, ist die Volkswirtschaftslehre ebensogut
fähig wie die Naturwissenschaft. Sätze wie die folgenden haben im
Hinblick auf ihre Allgemeingültigkeit ganz und gar jenes Gefüge (dabei
ist die Richtigkeit aller angeführten Beispiele Nebensache, die logische
Struktur das Wesentliche). Zum Beispiel: „Die Güter werden nach
ihrem Grenznutzen geschätzt“; „Der Preis bestimmt sich bei beliebig
vermehrbaren Gütern nach Angebot und Nachfrage“; „Mit der
Einführung von Maschinen wird Arbeit vergleichsweise entwertet“;
„Im kleinen Haushalt nehmen die Aufwendungen für Nahrung und
Wohnung einen größeren Hundertteil ein als im großen“ (Engelsches
und Schwabesches Gesetz); „Bei zunehmendem Aufwand von Kapital
und Arbeit auf derselben Ackerfläche wird vom Optimum an der Ertrag
für jeden Zuwachs kleiner“ (Gesetz des abnehmenden Bodenertrages).
Auch Gesetze, die eine längere Kette von Bedingungen und
Bedingtem verfolgen, sind in der Volkswirtschaft möglich, wie etwa:
Bei Lohnsteigerungen werden die Kosten der Unternehmer größer,
infolgedessen müssen die Grenzunternehmungen verschwinden;
infolgedessen wird der Markt für die Erzeugnisse der übrig gebliebenen
größer; infolgedessen steigt der Absatz, damit steigt die Betriebsgröße,
die innere Arbeitsteilung und Ergiebigkeit dieser Unternehmungen;
infolgedessen sinken wieder ihre Kosten.