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[263/264]

Unsere Antwort lautet: von der gliedhaften Verknüpftheit aller

Leistungen in der volkswirtschaftlichen Ganzheit her, von der, damit

gegebenen, rangmäßigen Geordnetheit der Mittel, die für Leistungen

gewidmet wurden; anders gesagt: davon, daß das gesamte alte System

der Leistungen in allen seinen Teilen r a n g m ä ß i g gegliedert war

und das neue gleichfalls wieder rangmäßig gegliedert sein muß.

R a n g m ä ß i g k e i t b e d e u t e t E i n d e u t i g k e i t , u n d

E i n d e u t i g k e i t i s t e i n e r l e i m i t N o t w e n d i g k e i t .

Ändern sich die Mittel, so müssen die Rangfolgen der Mittel, damit auch

die Verknüpfungen ihrer Leistungen sich ändern; ebenso, wenn sich die

Ziele ändern („Wirtschaftsumgliederung“

1

).

Indem so die Abgewogenheit der gewidmeten Mittel den Leistungen

in ihrem gegenseitigen Verhältnis zueinander Notwendigkeit,

Eindeutigkeit verleiht, obwaltet bei dieser Gegenseitigkeit und

Aufeinanderfolge der Leistungen dieselbe Notwendigkeit wie beim

rangmäßigen Abwägen selbst, eindeutige Gültigkeit der Ziele und

eindeutige Gültigkeit der Vorziele oder Mittel.

/

III.

Zusammenfassung

Zum besseren Verständnis erlaube man eine kurz zusammenfassende

Wiederholung des ganzen Gedankenganges. „Mittel für Ziele“ erfanden

wir als das verborgene Wesen der Wirtschaft. Wo alle Ziele nicht

erreicht werden können, entsteht erst die tätige, die wirkliche

Wirtschaft, indem die verschiedene Gültigkeit der Ziele in Erscheinung

tritt. Dadurch entsteht eine jeweils fest bestimmte, in sich gegliederte

Ganzheit der Mittel, sozusagen ein Organismus der Vorzwecke, daß

heißt ein rangmäßiges Ordnen der Mittel gemäß den

Gültigkeitsverhältnissen der Ziele (die auf ihre Vorstufen, die Mittel,

übertragen werden). Dies schließt in sich: Notwendigkeit,

Eindeutigkeit der Verknüpfung aller Leistungen, sinnvolle

Verhältnismäßigkeit oder Entsprechung derselben; und damit ebenso

auch Eindeutigkeit, Notwendigkeit in der Größenordnung der

Leistungen oder der Wirtschaftsrechnung.

IV.

Die Gültigkeit der Vorzwecke als Zuordnungen

zu Ursächlichkeiten

Die bisherige Betrachtung hat sich ganz auf dem teleologischen

Boden, dem Boden der Beziehung Mittel: Zweck bewegt. Wir

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1

Siehe oben S. 86 ff.