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L e i s t u n g s g r ö ß e n . Damit wird sie zwar zur nomothetischen,
aber nicht zur kausaltheoretischen, sondern nur schlechthin
generalisierenden Theorie von gleichem formal-logischem Gefüge wie
die Naturwissenschaften; anders gesagt: in der Volkswirtschaftslehre ist
„Gliedlichkeit“, in den Naturwissenschaften „Ursächlichkeit“ bei
gleichermaßen „generalisierender“ Begriffsbildung anzutreffen.
Soweit wäre die Begriffsbildung in der theoretischen
Volkswirtschaftslehre leicht zu verstehen. Schwierig ist indessen die
Frage: wieso jene nomothetische Richtung der volkswirtschaftlichen
Erkenntnis Grund und Boden findet, ohne sich in Psychologie und
Physik, ohne sich in die genetischen Begriffe aufzulösen? Wo - / her
k o m m t d i e g e s e t z m ä ß i g e N o t w e n d i g k e i t i n d e n
L e i s t u n g e n ,
w e l c h e r
A r t
i s t
d i e s e
N o t w e n d i g k e i t ? — das ist die Hauptfrage der Logik der
volkswirtschaftlichen Begriffsbildung! Man war versucht, sie in den
physikalisch-psychologischen Ursächlichkeiten, die den Leistungen (z.
B. als Gütern und Handlungen) zugrunde liegen, zu finden und
versuchte danach eine psychologische oder eine mathematisch-
mechanische Wert- und Preistheorie auszubilden. Wie die
Entscheidung auch ausfalle, jedenfalls müssen die Voraussetzungen für
jene
nomothetische
Begriffsbildung
im
O b j e k t
der
Volkswirtschaftslehre selbst liegen. Und dies führt immer wieder auf
die Frage: woher die Notwendigkeit komme, welche der Stufenfolge der
Leistungen und ihrer Entsprechung innewohnt? Was heißt
„Aufeinanderfolge“, „Verknüpfung“ der Leistungen, was heißt ihre
„Entsprechung“, ihre „Rangfolge“? Woher kommt jene Notwendigkeit
in dieser durch Abwägen und Widmen festgestellten Rangfolge und
Systematik? Denn gerade diese Notwendigkeit ist es, welche der
nomothetischen Begriffsbildung einen Gegenstand bietet, indem sie der
Wirtschaftsrechnung wie der Verknüpfung der Leistungen
G t äßi k it l iht
§ 35. Die Notwendigkeit in der Wirtschaft
I. In der Wirtschaftsrechnung
Wir haben schon oben bei der Erörterung des Abwägens der Ziele
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gesehen, wie es im Begriffe der Zielerreichung liegt, daß bei knappen
Mitteln nur ein Teil der Ziele erreicht werden kann. Die
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Siehe oben S. 71 ff. und 78.