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m u ß s i c h j a i n G ü l t i g k e i t ( v o n L e i s t u n g e n d e r
G ü t e r )
v e r w a n d e l n ,
u m
B e s t a n d t e i l
d e r
W i r t s c h a f t z u w e r d e n ! Ein echtes Mengenelement scheint
jedoch (außer durch die Tatsache der Leistungsgröße) durch die
Tatsache der Vielheit (Menge) der Ziele wie der Vielheit (Menge) der
Mittel in die Wirtschaftsbetrachtung hineingebracht. Allein die
Vielheit der Ziele kommt nur als „Geltungszusammenhang“ der Ziele
(nicht als deren Summe) zur Erscheinung; und indem sich danach die
Vielheit der vorhandenen Mittel wieder r a n g o r d n u n g s m ä ß i g
abstufen und ordnen muß, entschwindet das M e n g e n element auch
/ bei den Mitteln und wandelt sich in „Geltung“ um; es wird ein G r a d
d e r G ü l t i g k e i t für die Zwecke daraus
1
.
§ 34. Die logische Natur der volkswirtschaftlichen
Begriffsbildung: Ursächlichkeit oder Gliedlichkeit?
Im Begriffe des Mittels fanden wir zwei logische Elemente: das
gliedlich-zweckhafte (teleologische, axiologische) und das ursächliche
Element; ersteres als primäres, letzteres als sekundäres, genetisches. Im
Aufbau der Volkswirtschaftslehre finden wir demgemäß nur den
gliedlichen (teleologischen) Begriff, den Leistungsbegriff enthalten,
während der ursächliche oder genetische Begriff bloß die Rolle eines
Hilfsbegriffes spielt.
Wie sind nun aber die einteilenden (klassifikatorischen) Begriffe und
die Gesetzesbegriffe, welche die Volkswirtschaftslehre als altes Lehrgut
aufweist, beschaffen? Sind sie wirklich anderer Art als jene der
naturwissenschaftlichen, kausaltheoretischen Wissenschaften, z
.
B. der
Physik? In einem gewissen Sinne ist dies dennoch nicht der Fall!
Zunächst ist die klassifikatorische Erkenntnis der Leistungen ebenso
„generalisierender“ oder „nomothetischer“ Natur (wie der
Kunstausdruck der modernen Logik lautet), wie z. B. in der Botanik,
Zoologie
und
ähnlichen
vorwiegend
klassifikatorischen
Wissenschaften. „Nomothetische“ Begriffe sind solche, welche auf das
Allgemeine gehen, welche „generalisieren“, die Einzelheiten, das
Individuelle überwinden und nur die wesentlichen Merkmale eines
Dinges, nur das allgemeine Wesen festhalten. In ihren einteilenden
Begriffen gleicht darum die Volkswirtschaftslehre ganz der
Naturwissenschaft. Daß ein Stoff, der von dem Grundverhältnis
„Ganzes:
1
Vgl. dazu oben S. 70 f.