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m u ß s i c h j a i n G ü l t i g k e i t ( v o n L e i s t u n g e n d e r

G ü t e r )

v e r w a n d e l n ,

u m

B e s t a n d t e i l

d e r

W i r t s c h a f t z u w e r d e n ! Ein echtes Mengenelement scheint

jedoch (außer durch die Tatsache der Leistungsgröße) durch die

Tatsache der Vielheit (Menge) der Ziele wie der Vielheit (Menge) der

Mittel in die Wirtschaftsbetrachtung hineingebracht. Allein die

Vielheit der Ziele kommt nur als „Geltungszusammenhang“ der Ziele

(nicht als deren Summe) zur Erscheinung; und indem sich danach die

Vielheit der vorhandenen Mittel wieder r a n g o r d n u n g s m ä ß i g

abstufen und ordnen muß, entschwindet das M e n g e n element auch

/ bei den Mitteln und wandelt sich in „Geltung“ um; es wird ein G r a d

d e r G ü l t i g k e i t für die Zwecke daraus

1

.

§ 34. Die logische Natur der volkswirtschaftlichen

Begriffsbildung: Ursächlichkeit oder Gliedlichkeit?

Im Begriffe des Mittels fanden wir zwei logische Elemente: das

gliedlich-zweckhafte (teleologische, axiologische) und das ursächliche

Element; ersteres als primäres, letzteres als sekundäres, genetisches. Im

Aufbau der Volkswirtschaftslehre finden wir demgemäß nur den

gliedlichen (teleologischen) Begriff, den Leistungsbegriff enthalten,

während der ursächliche oder genetische Begriff bloß die Rolle eines

Hilfsbegriffes spielt.

Wie sind nun aber die einteilenden (klassifikatorischen) Begriffe und

die Gesetzesbegriffe, welche die Volkswirtschaftslehre als altes Lehrgut

aufweist, beschaffen? Sind sie wirklich anderer Art als jene der

naturwissenschaftlichen, kausaltheoretischen Wissenschaften, z

.

B. der

Physik? In einem gewissen Sinne ist dies dennoch nicht der Fall!

Zunächst ist die klassifikatorische Erkenntnis der Leistungen ebenso

„generalisierender“ oder „nomothetischer“ Natur (wie der

Kunstausdruck der modernen Logik lautet), wie z. B. in der Botanik,

Zoologie

und

ähnlichen

vorwiegend

klassifikatorischen

Wissenschaften. „Nomothetische“ Begriffe sind solche, welche auf das

Allgemeine gehen, welche „generalisieren“, die Einzelheiten, das

Individuelle überwinden und nur die wesentlichen Merkmale eines

Dinges, nur das allgemeine Wesen festhalten. In ihren einteilenden

Begriffen gleicht darum die Volkswirtschaftslehre ganz der

Naturwissenschaft. Daß ein Stoff, der von dem Grundverhältnis

„Ganzes:

1

Vgl. dazu oben S. 70 f.