326
[284/285]
der Markt für ein und dieselbe Ware, desto größer die Berufsteilung
(Spezialisierung) und die Betriebsgröße (innere Arbeitsteilung) und
damit auch die leistende Ergiebigkeit der Wirtschaft — ein Satz, der
sich schon aus den einleitenden Untersuchungen von Adam Smith über
die Arbeitsteilung ableiten läßt. Der große Markt ist die unerläßliche
und durchgreifende Bedingung des Großbetriebes (wenn auch nicht die
unbedingt einzige). Vor allem besteht die Überlegenheit des
Großbetriebes über den Kleinbetrieb nicht an sich (wie Marx fälschlich
glaubte), sondern höchstens nach Maßgabe des großen Marktes. Dieses
„Gesetz der Marktgröße“ geht aber nicht nur auf die arbeitsteilige
Gliederung in der Werkreife, sondern auch aller übrigen Gebiete der
Volkswirtschaft, aber allerdings nur dort, wo alle Wirtschaftsmittel im
Entsprechungsverhältnis vermehrbar sind; es gilt also nicht für die
Landwirtschaft, weil dort ein wichtiges Erzeugungsmittel, nämlich die
Bodenfläche, in aller Regel festgelegt ist (daher das Thünensche Gesetz
der nur verhältnismäßigen Richtigkeit der Landbausysteme
1
).
Hingegen gilt es auch für Handel, Bankwesen, Börse, Versicherung
usw., die alle eine größere Spezialisierung mit dem größeren Markt
finden oder finden können.
2
/
§ 39. Der logische Aufbau der Volkswirtschaftslehre
IV.
Gesetze des Zusammenhanges von Preis und Leistung
Die Wirtschaft ist nicht nur ein System von Leistungen, sondern
auch von Leistungsgrößen. Beide sind unaufhörlich miteinander
verknüpft. Die Leistungsgröße ist nur eine quantitative Bestimmung des
Leistens. Sobald die Leistungsgrößen sich ändern, müssen sich auch die
Leistungen und ihre Entsprechungen im Gebilde ändern und in der
Folge wieder das Verhältnis der Gebilde untereinander. Wenn für
Robinson infolge kühlen Wetters Bewässerungsarbeiten einen
geringeren Nutzgrad (geringere Leistungsgröße) erlangen, so ändert
sich mit der Bedeutung und dem Umfang seiner „Wasserwirtschaft“
auch das Verhältnis zu anderen Dienstzweigen seiner Wirtschaft: statt
mit Bewässerung kann er sich mit Werkzeugen, Waffen,
Wohnhausbau, Luxusarbeiten abgeben — einfach nach dem Gesetz des
Ausgleichs der Grenznutzen. Den Vorgang des Ausgleichs der
Grenznutzen begleitet notwendig eine Verschiebung
1
Siehe unten S. 327.
a
Vgl. dazu mein Buch: Der wahre Staat, 4. Aufl., Jena 1938, S. 117 f.