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psychologische
Unterlage,
eine
unmittelbare
seelische
Begleiterscheinung finden, weil von ihnen ein genetischer Begriff gar
nicht möglich ist. Sie sind eben reine Leistungsgestaltungen, sie haben
komplexe Beziehungen der Leistungen zur Grundlage und entfernen
sich daher gänzlich von dem Naturdasein ihrer Träger. Die genetischen
Begriffe können sich immer nur auf / die letzen dinghaften Bestandteile
(Komponenten) der Kollektiva beziehen, nämlich auf die Leistungs-
t r ä g e r , niemals auf die Kollektiva selbst. Der rein wirtschaftliche
Begriff ist aber nur der der Leistung; der Begriff des Trägers ist schon
ein „Grenzbegriff“, wie wir oben
1
sahen.
Gehen wir der Sache aber auch für die elementarsten Erscheinungen
und Begriffe auf den Grund. Solche Ausführlichkeit dürfte sich
empfehlen, da hier einer der hartnäckigsten Irrtümer der neueren
Forschung vorliegt, in dem sich Grenznutzenlehrer und Geschichtler,
Schmoller, Wagner, Menger und Wieser treffen.
Schon allein die oben
2
geforderte strenge Trennung von Mittel und
Ziel führt zur vollkommenen Scheidung wirtschaftlicher und
seelenkundiger Betrachtung. Die reine Mittelhaftigkeit der Wirtschaft
ist es, was ihren vornehmsten Grundzug für die methodologische
Untersuchung ausmacht. Daher scheiden sich wirtschaftliche und
psychologische Betrachtung wie Wasser und Feuer. Die eine,
wirtschaftliche, bleibt im Mittel, die andere bewegt sich nur im
Bereiche dessen, wo kein Mittel und keine Leistung ist: der reinen,
naturhaften Ursächlichkeit. Dies zeigt sich am deutlichsten, wenn man
den Abschnitten beim Ablauf des wirtschaftlichen Handelns jene
Gestalten und Abschnitte an die Seite stellt, welche beim Ablauf des
zugeordneten seelischen Vorganges sich zeigen. Eine solche Trennung
des seelischen und des wirtschaftlichen Verlaufes ergibt folgendes Bild:
S e e l i s c h e r
V e r l a u f
Bedürfnis
Befriedigung
W i r t s c h a f t l i c h e r
V e r l a u f
Ziel (mit bestimmter Gültigkeit)
Leisten für das Ziel
(als „Handeln“ mit den passiv
leistenden „Gütern“)
1
Siehe oben § 8, S. 113 ff.
2
Siehe oben S. 53 ff.