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[303/304]

psychologische

Unterlage,

eine

unmittelbare

seelische

Begleiterscheinung finden, weil von ihnen ein genetischer Begriff gar

nicht möglich ist. Sie sind eben reine Leistungsgestaltungen, sie haben

komplexe Beziehungen der Leistungen zur Grundlage und entfernen

sich daher gänzlich von dem Naturdasein ihrer Träger. Die genetischen

Begriffe können sich immer nur auf / die letzen dinghaften Bestandteile

(Komponenten) der Kollektiva beziehen, nämlich auf die Leistungs-

t r ä g e r , niemals auf die Kollektiva selbst. Der rein wirtschaftliche

Begriff ist aber nur der der Leistung; der Begriff des Trägers ist schon

ein „Grenzbegriff“, wie wir oben

1

sahen.

Gehen wir der Sache aber auch für die elementarsten Erscheinungen

und Begriffe auf den Grund. Solche Ausführlichkeit dürfte sich

empfehlen, da hier einer der hartnäckigsten Irrtümer der neueren

Forschung vorliegt, in dem sich Grenznutzenlehrer und Geschichtler,

Schmoller, Wagner, Menger und Wieser treffen.

Schon allein die oben

2

geforderte strenge Trennung von Mittel und

Ziel führt zur vollkommenen Scheidung wirtschaftlicher und

seelenkundiger Betrachtung. Die reine Mittelhaftigkeit der Wirtschaft

ist es, was ihren vornehmsten Grundzug für die methodologische

Untersuchung ausmacht. Daher scheiden sich wirtschaftliche und

psychologische Betrachtung wie Wasser und Feuer. Die eine,

wirtschaftliche, bleibt im Mittel, die andere bewegt sich nur im

Bereiche dessen, wo kein Mittel und keine Leistung ist: der reinen,

naturhaften Ursächlichkeit. Dies zeigt sich am deutlichsten, wenn man

den Abschnitten beim Ablauf des wirtschaftlichen Handelns jene

Gestalten und Abschnitte an die Seite stellt, welche beim Ablauf des

zugeordneten seelischen Vorganges sich zeigen. Eine solche Trennung

des seelischen und des wirtschaftlichen Verlaufes ergibt folgendes Bild:

S e e l i s c h e r

V e r l a u f

Bedürfnis

Befriedigung

W i r t s c h a f t l i c h e r

V e r l a u f

Ziel (mit bestimmter Gültigkeit)

Leisten für das Ziel

(als „Handeln“ mit den passiv

leistenden „Gütern“)

1

Siehe oben § 8, S. 113 ff.

2

Siehe oben S. 53 ff.