Z w e i t e s H a u p t s t ü c k
Der Streit um die Möglichkeit und das Wesen
der Gesellschaftslehre
Die Frage im Streite um die Gesellschaftslehre ist vornehmlich die, ob
neben den vorhandenen gesellschaftlichen Einzelwissenschaften, z. B. der
Volkswirtschaftslehre, der Rechtslehre, noch eine a l l g e m e i n e
Gesellschaftslehre oder „Soziologie“ möglich ist; und welche Stellung sie
im Gebäude der gesellschaftlichen Wissenschaften habe. Diese letztere
Frage soll uns erst später
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beschäftigen. Hier gilt es nur der Begründung
der Gesellschaftslehre als selbständiger Wissenschaft.
Die erste Notwendigkeit, die sich hier aufdrängt, ist nun, einen
lehrgeschichtlichen Überblick zu gewinnen und uns dadurch auch in dem
schwer übersehbaren Gewirre von Schulen und Richtungen
zurechtzufinden. Die Gegner der Gesellschaftslehre, welche ihre
Möglichkeit überhaupt verneinen, können wir zur Vereinfachung dabei
beiseite lassen, da wir selbst aufbauende Arbeit zu leisten gedenken, ihre
Gründe übrigens am rechten Orte hören werden.
Wir fragen daher sogleich
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Siehe unten drittes Buch.