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Z w e i t e s H a u p t s t ü c k

Der Streit um die Möglichkeit und das Wesen

der Gesellschaftslehre

Die Frage im Streite um die Gesellschaftslehre ist vornehmlich die, ob

neben den vorhandenen gesellschaftlichen Einzelwissenschaften, z. B. der

Volkswirtschaftslehre, der Rechtslehre, noch eine a l l g e m e i n e

Gesellschaftslehre oder „Soziologie“ möglich ist; und welche Stellung sie

im Gebäude der gesellschaftlichen Wissenschaften habe. Diese letztere

Frage soll uns erst später

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beschäftigen. Hier gilt es nur der Begründung

der Gesellschaftslehre als selbständiger Wissenschaft.

Die erste Notwendigkeit, die sich hier aufdrängt, ist nun, einen

lehrgeschichtlichen Überblick zu gewinnen und uns dadurch auch in dem

schwer übersehbaren Gewirre von Schulen und Richtungen

zurechtzufinden. Die Gegner der Gesellschaftslehre, welche ihre

Möglichkeit überhaupt verneinen, können wir zur Vereinfachung dabei

beiseite lassen, da wir selbst aufbauende Arbeit zu leisten gedenken, ihre

Gründe übrigens am rechten Orte hören werden.

Wir fragen daher sogleich

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Siehe unten drittes Buch.