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Erstwesentliche; wo wir handeln, handeln wir nur um der letzten
Ziele willen, die in den geistigen (und sinnlich-empfindungsmäßigen)
Inhalten unseres Lebens hegen. Daher sind die Gemeinsamkeiten des
Handelns grundsätzlich nur dienend; die des Geistes dagegen ziel-
gebend. Beispiele für die geistigen Gemeinschaften sind: Wissen-
schaft, Kunst, Moral, Religion, Philosophie; für die Genossenschaf-
ten: Wirtschaft und Organisation aller Art.
Die Genossenschaften sind, um sie nur kurz aufzuzählen, zu unterscheiden:
(1) als mittelbeschaffende Genossenschaften, das heißt Gemeinsamkeiten mittel-
beschaffenden Handelns — die Wirtschaft. (Die Wirtschaft beschafft in Unter-
nehmung, Haushalt oder anderer Form des Zusammenwirkens durch Nahrung,
Kleidung, Wohnung usw. die Mittel für die Verfolgung geistiger Ziele); (2) als
Hilfshandeln. Das Hilfshandeln schafft entweder die Vollzugsbedingung geistigen
Austausches als „Mitteilen“, Sprache, Schrift usw.; oder es sichert die Wiederkehr
geistiger Gemeinsamkeiten und dienenden Handelns als „Ordnen“, „Organi-
sation“ oder Veranstaltung. Ein Bildungsverein sichert z. B. die Wiederkehr
geistiger / Gemeinschaftsvorgänge. Eine Fabrik, ein Unternehmen, ein Staats-
betrieb sichert dagegen die Wiederkehr eines bestimmten (wirtschaftlichen) Han-
delns. Familie, Kirche, Staat sind die größten Organisationen im Rahmen der
Gesellschaft; — (3) als Hilfshandeln höherer Ordnung, das ist ein solches Han-
deln, welches dem organisierenden Handeln wieder eine Hilfe bietet, ihm die
Wege ebnet: Politik und Krieg. Das politische Handeln richtet sich auf die Her-
stellung von Organisationen, aber es organisiert nicht selbst, sondern schafft nur
die Bedingungen für Organisationen, es organisiert gleichsam die Organisationen
(z. B. wenn die politische Arbeit ein Gesetz schafft, in dem bestimmt wird, wie
die Organisationen der Aktiengesellschaften aussehen sollen). Ähnlich will der
Krieg die Bedingungen für die Staatengründungen und die Bedingungen politi-
scher Arbeit in den Staaten schaffen.
Diese kleine Übersicht will nur die Hauptlinien des Aufbaues der
gesellschaftlichen Teilinhalte weisen. Von besonderer Wichtigkeit ist
das Wesen der W i r t s c h a f t , daher hierüber noch einige Worte.
Die Stellung der Wirtschaft in der Gesellschaft ist erstens dadurch
bezeichnet, daß sie in den Bereich des Handelns (nicht der geistigen
Gemeinschaften selbst) gehört. Handeln ist, um es zu wiederholen,
seinem Begriffe nach dienend, nicht eigentlich primär. (Primär kann
nur das Religiöse, das Moralische, das Künstlerische oder ein anderes
Geistiges, und wäre es das Sinnlich-Vitale, sein; aber handeln kann
man nur, um einem Ziele zu dienen, das zuletzt geistiger Art sein
muß, z. B. um eine Kirche zu bauen.) — Zweitens ist die Stellung
der Wirtschaft dadurch bezeichnet, daß sie die M i t t e l für das
Handeln und die geistigen Gemeinschaften selbst beschafft. In dieser
mittelbeschaffenden Eigenschaft ist die Wirtschaft erst recht dienend.
Von wo aus die Wirtschaft auch betrachtet wird, stets zeigt sich, daß