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Erstwesentliche; wo wir handeln, handeln wir nur um der letzten

Ziele willen, die in den geistigen (und sinnlich-empfindungsmäßigen)

Inhalten unseres Lebens hegen. Daher sind die Gemeinsamkeiten des

Handelns grundsätzlich nur dienend; die des Geistes dagegen ziel-

gebend. Beispiele für die geistigen Gemeinschaften sind: Wissen-

schaft, Kunst, Moral, Religion, Philosophie; für die Genossenschaf-

ten: Wirtschaft und Organisation aller Art.

Die Genossenschaften sind, um sie nur kurz aufzuzählen, zu unterscheiden:

(1) als mittelbeschaffende Genossenschaften, das heißt Gemeinsamkeiten mittel-

beschaffenden Handelns — die Wirtschaft. (Die Wirtschaft beschafft in Unter-

nehmung, Haushalt oder anderer Form des Zusammenwirkens durch Nahrung,

Kleidung, Wohnung usw. die Mittel für die Verfolgung geistiger Ziele); (2) als

Hilfshandeln. Das Hilfshandeln schafft entweder die Vollzugsbedingung geistigen

Austausches als „Mitteilen“, Sprache, Schrift usw.; oder es sichert die Wiederkehr

geistiger Gemeinsamkeiten und dienenden Handelns als „Ordnen“, „Organi-

sation“ oder Veranstaltung. Ein Bildungsverein sichert z. B. die Wiederkehr

geistiger / Gemeinschaftsvorgänge. Eine Fabrik, ein Unternehmen, ein Staats-

betrieb sichert dagegen die Wiederkehr eines bestimmten (wirtschaftlichen) Han-

delns. Familie, Kirche, Staat sind die größten Organisationen im Rahmen der

Gesellschaft; — (3) als Hilfshandeln höherer Ordnung, das ist ein solches Han-

deln, welches dem organisierenden Handeln wieder eine Hilfe bietet, ihm die

Wege ebnet: Politik und Krieg. Das politische Handeln richtet sich auf die Her-

stellung von Organisationen, aber es organisiert nicht selbst, sondern schafft nur

die Bedingungen für Organisationen, es organisiert gleichsam die Organisationen

(z. B. wenn die politische Arbeit ein Gesetz schafft, in dem bestimmt wird, wie

die Organisationen der Aktiengesellschaften aussehen sollen). Ähnlich will der

Krieg die Bedingungen für die Staatengründungen und die Bedingungen politi-

scher Arbeit in den Staaten schaffen.

Diese kleine Übersicht will nur die Hauptlinien des Aufbaues der

gesellschaftlichen Teilinhalte weisen. Von besonderer Wichtigkeit ist

das Wesen der W i r t s c h a f t , daher hierüber noch einige Worte.

Die Stellung der Wirtschaft in der Gesellschaft ist erstens dadurch

bezeichnet, daß sie in den Bereich des Handelns (nicht der geistigen

Gemeinschaften selbst) gehört. Handeln ist, um es zu wiederholen,

seinem Begriffe nach dienend, nicht eigentlich primär. (Primär kann

nur das Religiöse, das Moralische, das Künstlerische oder ein anderes

Geistiges, und wäre es das Sinnlich-Vitale, sein; aber handeln kann

man nur, um einem Ziele zu dienen, das zuletzt geistiger Art sein

muß, z. B. um eine Kirche zu bauen.) — Zweitens ist die Stellung

der Wirtschaft dadurch bezeichnet, daß sie die M i t t e l für das

Handeln und die geistigen Gemeinschaften selbst beschafft. In dieser

mittelbeschaffenden Eigenschaft ist die Wirtschaft erst recht dienend.

Von wo aus die Wirtschaft auch betrachtet wird, stets zeigt sich, daß