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f r a g e der Sozialwissenschaft dar, nämlich der Frage: Wie ist So-
zialwissenschaft als Wissenschaft von K o m p l e x e n , deren Ele-
mente ja bereits allseitiger Erforschung unterliegen, möglich? — Die
Beantwortung dieser Frage geht bloß auf die erkenntnistheoretische
M ö g l i c h k e i t einer — erst noch zu unternehmenden — Be-
zeichnung des selbständigen, der Sozialwissenschaft eigenartigen
Gegenstandes.
2. Simmels Lösung dieser erkenntnistheoretischen Vorfrage
(„Wechselwirkung“) ist in ihrer Durchführung und Anwendung
unzulänglich und in ihrer Konstruktion widerspruchsvoll und meta-
physisch. — Dies ist aber für die weitere Kritik des Gesellschafts-
begriffes nicht von entscheidendem Belang, da dieser nach I. 1. erst
mit der Bezeichnung der spezifisch g e s e l l s c h a f t l i c h e n
Wechselwirkung konstruiert erscheint, also in der Betrachtung die-
ser Bezeichnung selbst der Schwerpunkt der Kritik liegen muß.
II.
1. Die Bestimmung der g e s e l l s c h a f t l i c h e n Wechsel-
wirkung als Wechselwirkung p s y c h i s c h e r Einheiten wurde
von S i m m e l unabgeleitet eingeführt.
2.
Sie ist selbst an und für sich betrachtet, das heißt als m a t e -
r i e l l e Bestimmung (von deren sonstigem Anspruch im Zusam-
menhange des Problems abzusehen ist) anfechtbar.
3.
Sie ist ihrem S i n n e nach höchstens geeignet, ein h y p o -
t h e t i s c h als sozial zu betrachtendes Tatsachengebiet dadurch
abzugrenzen, daß sie andere, für dieses Soziale gar nicht in Be-
tracht kommende G e b i e t e a u s s c h l i e ß t . Dieses vorläufig ab-
gegrenzte Tatsachengebiet ist aber in seiner Eigenart als Soziales im-
mer erst noch zu charakterisieren, denn jene Abgrenzung oder Aus-
schließung des Zweifellos-Nicht-Sozialen kann natürlich nicht ein-
mal ihrem Sinne nach selbst das Kriterium des Sozialen sein.
4.
Da demnach S i m m e l s Begriffsbestimmung keinen wirk-
lichen Gesellschaftsbegriff vorstellt, vermag sie auch die erkenntnis-
theoretisch-methodologischen Bedingungen, die ein solcher erfüllen
müßte, weder formell noch materiell zu erfüllen, namentlich aber
keine Handhabe zur Bildung eines materialen Gesellschaftsbegriffes
zu bieten.
III.
1. S i m m e l s Problemstellung der Soziologie ist n i c h t
aus seinem Gesellschaftsbegriffe abgeleitet und aus demselben auch
nicht ableitbar.