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s e n m ä r k t e e i n g e s t e l l t e n A u s f u h r l ä n d e r m ü s -
s e n d a h e r i m m e r m e h r z u r V e r f e i n e r u n g i h r e r
A u s f u h r w a r e n ü b e r g e h e n ; so entsteht jene „Entwick-
lung zur Qualitätsindustrie“, die schon vor dem Kriege im Reiche
einsetzte. Die Märkte für Feinware sind aber kleiner und zersplit-
tert. Auf solche Weise erfährt dann der Riesenbetrieb für Massen-
ware einen starken Abbau (in England teilweise schon statistisch
nachweisbar!) zunächst zugunsten des mittleren Fabrikbetriebes. Der
Krieg hat in der ganzen Welt die Neigungen und die Nötigung zur
Entwicklung aller eigenen Produktivkräfte, zur Selbstversorgung,
gestärkt, und diese Bestrebungen werden nicht nur vollen politi-
schen, sondern auch vollen wirtschaftlichen Erfolg haben.
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Außer der Bedingung der Marktgröße gibt es aber noch andere
Bedingungen für den Großbetrieb, von denen ich als die wichtigsten
betrachten möchte: das Verhältnis von Maschine und Arbeit im
technischen Erzeugungsgange; und den Kapitalreichtum der Volks-
wirtschaft. Für die erstere Bedingung diene das Anstreichergewerbe
als Beispiel, das als reines Arbeitsgewerbe den Kleinbetrieb begün-
stigt. Hinsichtlich des Kapitalreichtums ist es klar, daß man a l l -
g e m e i n erst dann zum Groß- und Maschinenbetriebe übergehen
kann, wenn die Kapitalüberschüsse einer Volkswirtschaft zur Be-
streitung seiner großen Anlagen hinreichen. Die technische Voll-
kommenheit allein ist wirtschaftlich nicht maßgebend.
Ein weiterer, nicht unwichtiger Einwand gegen das Konzentra-
tionsgesetz, der schon im bisherigen Schrifttum öfters erhoben
wurde, folgt aus dem Unterschiede von Betrieb und Besitz. Auch
wo Großbetrieb vorhanden ist, bedeutet er noch nicht notwendig
eine Konzentration des Besitzes. Die „Interessen-Beteiligungen“ der
Kapitalisten und Kapitalistengruppen selbst bedeuten schon eine
Dezentralisation des Besitzes, noch viel mehr aber die gesellschaft-
lichen und genossenschaftlichen Unternehmungsformen, besonders
auch das Anteilswesen (Aktienwesen) in jeder Form. Heute speku-
liert jeder Buchhalter mit Aktien — er ist dadurch Mitbesitzer der
betreffenden Unternehmung und Mitbeteiligter an ihrem Kapital.
— Übrigens sind auch Gewinnbeteiligungen der Arbeiter, Betriebs-
räte (durch Erschwerung des großen Betriebes), Schrebergärten und
ähnliche Erscheinungen Gegenkräfte der Besitz- wie Betriebskon-
zentration.