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s e n m ä r k t e e i n g e s t e l l t e n A u s f u h r l ä n d e r m ü s -

s e n d a h e r i m m e r m e h r z u r V e r f e i n e r u n g i h r e r

A u s f u h r w a r e n ü b e r g e h e n ; so entsteht jene „Entwick-

lung zur Qualitätsindustrie“, die schon vor dem Kriege im Reiche

einsetzte. Die Märkte für Feinware sind aber kleiner und zersplit-

tert. Auf solche Weise erfährt dann der Riesenbetrieb für Massen-

ware einen starken Abbau (in England teilweise schon statistisch

nachweisbar!) zunächst zugunsten des mittleren Fabrikbetriebes. Der

Krieg hat in der ganzen Welt die Neigungen und die Nötigung zur

Entwicklung aller eigenen Produktivkräfte, zur Selbstversorgung,

gestärkt, und diese Bestrebungen werden nicht nur vollen politi-

schen, sondern auch vollen wirtschaftlichen Erfolg haben.

/

Außer der Bedingung der Marktgröße gibt es aber noch andere

Bedingungen für den Großbetrieb, von denen ich als die wichtigsten

betrachten möchte: das Verhältnis von Maschine und Arbeit im

technischen Erzeugungsgange; und den Kapitalreichtum der Volks-

wirtschaft. Für die erstere Bedingung diene das Anstreichergewerbe

als Beispiel, das als reines Arbeitsgewerbe den Kleinbetrieb begün-

stigt. Hinsichtlich des Kapitalreichtums ist es klar, daß man a l l -

g e m e i n erst dann zum Groß- und Maschinenbetriebe übergehen

kann, wenn die Kapitalüberschüsse einer Volkswirtschaft zur Be-

streitung seiner großen Anlagen hinreichen. Die technische Voll-

kommenheit allein ist wirtschaftlich nicht maßgebend.

Ein weiterer, nicht unwichtiger Einwand gegen das Konzentra-

tionsgesetz, der schon im bisherigen Schrifttum öfters erhoben

wurde, folgt aus dem Unterschiede von Betrieb und Besitz. Auch

wo Großbetrieb vorhanden ist, bedeutet er noch nicht notwendig

eine Konzentration des Besitzes. Die „Interessen-Beteiligungen“ der

Kapitalisten und Kapitalistengruppen selbst bedeuten schon eine

Dezentralisation des Besitzes, noch viel mehr aber die gesellschaft-

lichen und genossenschaftlichen Unternehmungsformen, besonders

auch das Anteilswesen (Aktienwesen) in jeder Form. Heute speku-

liert jeder Buchhalter mit Aktien — er ist dadurch Mitbesitzer der

betreffenden Unternehmung und Mitbeteiligter an ihrem Kapital.

— Übrigens sind auch Gewinnbeteiligungen der Arbeiter, Betriebs-

räte (durch Erschwerung des großen Betriebes), Schrebergärten und

ähnliche Erscheinungen Gegenkräfte der Besitz- wie Betriebskon-

zentration.