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[151/152]

geistig wie wirtschaftlich das Baugesetz der Gerechtigkeit zur Gel-

tung bringt: „Jedem das Seine“. Daraus ergibt sich:

(1)

O r g a n i s c h e U n g l e i c h h e i t statt atomistischer

Gleichheit der Teile; das heißt: (a) Ungleichartigkeit der Bestand-

teile der Gesellschaft, aber (b) gleiche Wichtigkeit für die Erreichung

des Zieles. Es ist die Eigenschaft des Organismus, wie jeder Ganzheit,

daß bei einer b e s t i m m t e n Gesamtleistung (z. B. bestimmtem

Gesundheitsgrade, bestimmtem Wohlbefinden) die Leistungen aller

Teile zwar von ungleicher Beschaffenheit, aber für Erreichung jenes

bestimmten Zieles gleich wichtig sind. Diese G l e i c h w i c h t i g -

k e i t ist aber nur möglich durch gegenseitige Abgestimmtheit, Ent-

sprechung oder bauliche Ungleichheit (Grundsatz der Entsprechung

des Ungleichen).

/

(2)

Hierarchische oder rangordnungsmäßige Wertverschiedenheit,

kürzer gesagt, w e r t m ä ß i g e U n g l e i c h h e i t der Teile. (Der

Heilige ist wertvoller als der Sünder: Grundsatz der absoluten Un-

gleichheit.)

(3)

Die Teile der Gesellschaft bestehen nicht in getrennten, ein-

zelnen Menschen, sondern lediglich aus Gemeinschaften (Gezwei-

ungen), in denen erst die Einzelnen durch Gliedhaftigkeit Existenz

haben. Ferner: die Grundeigenschaft dieser Gemeinschaften ist:

Glieder eines geistigen Gesamtganzen zu sein, und das heißt wieder:

als Unterganzheiten ständische Eigenschaften zu erlangen. Damit

ergibt sich:

(a)

das Baugesetz der ständischen Gliederung statt der zentralisti-

schen Einheit;

(b)

das Baugesetz der Mittelbarkeit statt der Unmittelbarkeit und

(c)

die Organisiertheit der Teile statt ihrer mechanistischen und

atomistischen Vereinzelung.

Nur in der vollkommenen Gesellschaft können wir vollkommen

sein. Nur wo das Leben, von den höchsten geistigen Gemeinschaften

bestimmt, in Unterganzheiten organisch gegliedert ist, ist vollkom-

mene Gesellschaft. Nur wo niemand mehr zu Vereinzelung be-

stimmt wird, sondern jedermann Glied des ihm zukommenden

Ganzen ist, nehmen wir vollkommen an der Gesellschaft teil, ist

vollkommene Ausgeburt der Gesellschaft in uns.

Erläuterung, Beweis und Ausführung soll später folgen. Hier

möge nur noch ein allgemeiner Bescheid über den Unterschied von