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Versagens, allgemein auf das Gemeinwohl hin, um die führende
Rolle des Staates zu begründen, und auf das Prinzip der Subsidiari-
tät, wo die Dezentralisierung der Macht im Interesse einer freiheit-
lichen Ordnung hervorgehoben werden soll. Schließlich hatte es sich
— weithin im Sinne der Warnungen Spanns — erwiesen, daß die
individualistischen Grundsätze der neuen Demokratien Mitteleuro-
pas nach 1918, soweit sie nicht vorübergehend von außen gestützt
wurden, die Völker und Staaten auf den Weg über kraftlose Anar-
chie und ertötende Versteifung der Interessengegensätze zum Tota-
litarismus geführt haben. Die schonungslose Verurteilung einer auf
individualistischen Prinzipien aufgebauten „Demokratie“ besteht
durchaus zu Recht.
In diesem Zusammenhang muß auch eine leicht mißverständliche
Kritik Spanns am „Zeitgeist“ in das rechte Licht gerückt werden.
Wenn nämlich Spann von „Naturrecht“ spricht, ist — in freilich
einseitiger Ausdrucksweise — nur das individualistische Naturrecht
der Aufklärung gemeint. Diese individualistische Auffassung des
Naturrechtes gehört zu den Brüchen im sozialen Ordnungsdenken.
Sie hat gänzlich andere Folgerungen als der Naturrechtsbegriff der
großen rechtsphilosophischen Tradition des Abendlandes. Daß es
nicht möglich ist, Spann infolge seiner Ablehnung des „Naturrech-
tes“ etwa zu den Rechtspositivisten zu rechnen, bedarf wohl keines
weiteren Beweises für jene, die auch nur einen Blick in sein Werk
geworfen haben.
(2) Was den zweiten Punkt, den Begriff einer „ständischen Ord-
nung“ der Gesellschaft betrifft, sollte man sich weniger an verfehlte
Interpretationen und ebenso verfehlte geschichtliche Realisierungs-
versuche halten als den menschlichen und sozialen Kern dieses Ord-
nungsprinzips. Man könnte sehr wohl überlegen, inwiefern es nicht
durchaus demokratischen Charakter hat, ja vielleicht geeignet ist,
die Tendenzen der Demokratie der Gegenwart zur Konstituierung
eines leblosen Gleichgewichts zu überwinden. Schließlich ist dieser
Gedanke einer ständischen Ordnug in den großen Ordnungstradi-
tionen seit der Antike immer wieder aufgetaucht. Daß er sich über-
dies — darauf weist Spann mehrfach hin — in der Wirklichkeit,
insbesondere des wirtschaftlichen Lebens, immer irgendwie geltend
macht, kann wohl nicht geleugnet werden. Schließlich gehört ge-
ordnete Kooperation zu den Wesenserfordernissen jeder Gesell-