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jedes Betriebes und die Gliedhaftigkeit jedes Marktes selbst wieder
(welcher Glied ist im System der Märkte), dann versteht man im
besonderen, daß die individualistische Lehre vom Wettbewerbs-
preise auf falscher Grundlage ruht. Der „ideale Wettbewerbspreis“
soll ein einziger Preis für alle Waren sein, bei freiem Wettbewerbe
soll es nur einen Preis für „dieselbe“ Ware auf dem Markte geben.
Das ist ein Grundirrtum! Bei „freiem Wettbewerbe“ müssen not-
wendig für jede Ware v e r s c h i e d e n e Preise gelten. Der Wett-
bewerb kann die Preise zwar bis zu einem bestimmten Maße an-
gleichen, er kann sie aber grundsätzlich nicht ausgleichen, da er die
verschiedene, u n w i e d e r h o l b a r e G l i e d h a f t i g k e i t jeder
Leistung, jedes Betriebes, jedes Marktes grundsätzlich nicht aus-
löschen kann; ebensowenig wie man Herz und Lunge ausgleichen
oder alle Organe des Körpers zu einem einzigen Organ, das alle
Verrichtungen übernehmen sollte, ausgleichen könnte.
Die Erfahrung bestätigt denn auch überall diese theoretische Ein-
sicht. Wir sehen selbst auf den größten Märkten mit dem heftig-
sten Wettbewerbe überall ungleiche Preise, sogar zwischen den
Börsen verschiedener Plätze überall ungleiche Preise, welche auch
die rührigste Arbitrage niemals vollkommen ausgleichen kann. An
der einzelnen Börse wieder zeigen sich alle Kurse und Schlüsse ver-
schieden, zeigen sich zu jeder Minute und bei allen Personen andere
Preise. Im Großgewerbe sehen wir bei den verschiedenen Betrieben
desselben Geschäftszweiges abweichende Preise für „dieselbe“ Ware
(die nie ganz dieselbe ist); wir sehen, wie jede Fabrik verschiedene
Löhne zahlt. Wir sehen, wie im Kleinverkaufe dieselbe Torte im
Zuckerbäckerladen und im Kaffeehause einen verschiedenen Preis
hat, wir sehen, wie in der Vorstadt und in der inneren Stadt ver-
schiedene Preise gezahlt werden, wie in der Großstadt und in der
Kleinstadt, wie in Linz und in Wien wiederum/dieselbe Ware ab-
weichende Preise oder Beschaffenheiten aufweist — wir sehen das
Verschiedene immer und überall, sofern nicht Verabredung, Kartell,
Kollektivarbeitsvertrag, das heißt aber die Organisation, Preise und
Löhne ausgleicht. Da jede Leistung und Ware überall verschiedene
Gliedhaftigkeit aufweisen muß, da jede Ganzheit und jedes Glied
grundsätzlich unwiederholbar ist, so muß gerade bei freiem Wett-
bewerbe die unwiederholbare Verschiedenheit aller Wirtschafts-
tätigkeit auch in der Verschiedenheit der Preise zum Ausdrucke