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stische) Verteilungslehre in die Irre geht, wenn sie den Arbeitsertrag
des einzelnen Wirtschafters zur Grundlage nimmt. Man kann in der
Ertragslehre nie vom Einzelnen, man muß/stets vom Ganzen aus-
gehen. D e n n n u r w i r t s c h a f t l i c h e G a n z h e i t e n h a b e n
E r t r ä g e . Und zwar muß man von den höchsten Ganzheiten be-
ginnen. Der Ertrag der Weltwirtschaft ist es, aus dem die Volks-
wirtschaft einen Anteil erhält; und durch diesen Anteil erst kann
die Volkswirtschaft jene Gestalt annehmen, die sie wirklich hat,
jene Kapitalfülle, jene Absatzgebiete usw. usw. erlangen, die sie
jeweils besitzt; der Ertrag der Volkswirtschaft ist es sodann, der die
Gliederung in Geschäftszweige bestimmt und den Anteil vom volks-
wirtschaftlichen Gesamtertrage, der dem Geschäftszweige zur Ver-
fügung steht; von diesem leitet sich wieder der Ertrag des einzelnen
Betriebes; von diesem erst der Ertrag aller beteiligten Betriebsglie-
der ab; und dieser letzte Ertrag ist es, der ihr „Einkommen“
bildet
1
.
Eine solche Überlegung zeigt, was der Satz „Leistung ist vor
Preis“ für die sogenannte Verteilungslehre bedeutet. Die Preis-
theorie kann nicht die Grundlage einer Verteilungslehre bilden. Da-
her diese denn auch in Wahrheit nie eine Verteilungslehre war,
sondern stets nur Sonderpreistheorie (der Arbeit, des Kapitals usw.).
Vielmehr ist es nun die Leistungslehre, welche zur Ertragslehre und
Einkommenslehre wird, wobei die Preise nur eine abgeleitete Stel-
lung haben. Die Ertragslehre ist aber eine Lehre vom Ertrage wirt-
schaftlicher Ganzheiten. Aller Ertrag ist gemeinsamer Ertrag.
Wie es nirgends bloß „subjektive“ Vorgänge sind, die uns die
wirkliche, lebendige Wirtschaft zeigt, so sind es auch, das sei immer
wieder gesagt, nirgends mechanische Vorgänge; denn die Ausglie-
derung und Umgliederung der Ganzheiten ist überall sinnvoll. Die
Erkenntnis richtet sich nicht nur gegen den Liberalismus, sondern
auch gegen den Marxismus.
/
Von hier aus gelangen wir endlich zum Begriffe der r i c h t i -
g e n W i r t s c h a f t . Der Begriff der „richtigen Wirtschaft" schließt
1
Daß auch die führende und geführte Stellung (der Stufenwert, die Zu-
gehörigkeit zu den Teilinhalten) berücksichtigt werden muß, darüber sowie
über den falschen Rentenbegriff der Individualisten siehe unten, Vierte Ab-
handlung, S. 145 ff.