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(Beispiel: Patentrecht) oder Marktreife des Geldes (Beispiel: Wech-

selrecht) und der Stufen Weltwirtschaft (Weltpatentrecht) oder Be-

trieb (Betriebsordung).

Je nachdem das Kapital höherer Ordnung vom S t a a t e oder

von anderen V e r b ä n d e n (z. B. Kartellen, Genossenschaften)

stammt, hat es eine andere Bedeutung. Auch ist zu unterscheiden,

ob es der Staat in seiner Eigenschaft als O b e r - / l e i t e r der Wirt-

schaft setzt, oder nur a u s h e l f e n d , supplierend. Doch wird das

erst später zu erklären sein

1

.

Die Eigenschaften der Leistungen der Gemeinsamkeitsreife (das

heißt des Kapitals höherer Ordnung) sind nach allem Bisherigen:

1.

Ihre V e r b i n d l i c h k e i t , das heißt, sie müssen als Wirt-

schaftsmittel n o t w e n d i g angewendet werden. (Die Bauordnung

z. B. muß bei jedem Baue angewendet werden.)

2.

Ihre s c h ö p f e r i s c h e T ä t i g k e i t . Sie sind nicht nur

passive Wirtschaftsmittel, sondern sie reizen andere Wirtschafts-

handlungen hervor.

3.

Ihre verhältnismäßige U n v e r b r a u c h l i c h k e i t . Es kann

z. B. nach derselben Bauordnung einmal oder millionenmal gebaut

werden, sie wird dadurch nicht weniger; nach einer Währungsver-

fassung und einem Notenbankstatut kann einmal Geld neu aus-

gegeben werden (z. B. neue Banknoten zur Wechselbelehnung aus

der Druckerpresse) oder millionenmal und so fort. Solange das Ka-

pital höherer Ordnung als Wirtschaftsmittel besteht, können seine

organisatorischen Leistungen unbeschränkt am Werke sein.

II.

Die Vorreife besteht, kurz gesagt, in E r f i n d e n und Wei-

tergeben des Erfundenen und Gefundenen, im L e h r e n . Erfinden

und Lehren ist selbst noch keine hervorbringende und ausführende

Wirtschaft, aber ihre unerläßliche logische Vorbedingung. Dazu

kommt der E n t w u r f oder die Konstruktion als ein Mittelding

zwischen Erfindung und Lehre, da sie verhältnismäßig selbständig

ist.

III.

Die Hervorbringungsreife besteht wieder aus M a r k t r e i f e

1

Siehe unten S. 90 ff.