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(Beispiel: Patentrecht) oder Marktreife des Geldes (Beispiel: Wech-
selrecht) und der Stufen Weltwirtschaft (Weltpatentrecht) oder Be-
trieb (Betriebsordung).
Je nachdem das Kapital höherer Ordnung vom S t a a t e oder
von anderen V e r b ä n d e n (z. B. Kartellen, Genossenschaften)
stammt, hat es eine andere Bedeutung. Auch ist zu unterscheiden,
ob es der Staat in seiner Eigenschaft als O b e r - / l e i t e r der Wirt-
schaft setzt, oder nur a u s h e l f e n d , supplierend. Doch wird das
erst später zu erklären sein
1
.
Die Eigenschaften der Leistungen der Gemeinsamkeitsreife (das
heißt des Kapitals höherer Ordnung) sind nach allem Bisherigen:
1.
Ihre V e r b i n d l i c h k e i t , das heißt, sie müssen als Wirt-
schaftsmittel n o t w e n d i g angewendet werden. (Die Bauordnung
z. B. muß bei jedem Baue angewendet werden.)
2.
Ihre s c h ö p f e r i s c h e T ä t i g k e i t . Sie sind nicht nur
passive Wirtschaftsmittel, sondern sie reizen andere Wirtschafts-
handlungen hervor.
3.
Ihre verhältnismäßige U n v e r b r a u c h l i c h k e i t . Es kann
z. B. nach derselben Bauordnung einmal oder millionenmal gebaut
werden, sie wird dadurch nicht weniger; nach einer Währungsver-
fassung und einem Notenbankstatut kann einmal Geld neu aus-
gegeben werden (z. B. neue Banknoten zur Wechselbelehnung aus
der Druckerpresse) oder millionenmal und so fort. Solange das Ka-
pital höherer Ordnung als Wirtschaftsmittel besteht, können seine
organisatorischen Leistungen unbeschränkt am Werke sein.
II.
Die Vorreife besteht, kurz gesagt, in E r f i n d e n und Wei-
tergeben des Erfundenen und Gefundenen, im L e h r e n . Erfinden
und Lehren ist selbst noch keine hervorbringende und ausführende
Wirtschaft, aber ihre unerläßliche logische Vorbedingung. Dazu
kommt der E n t w u r f oder die Konstruktion als ein Mittelding
zwischen Erfindung und Lehre, da sie verhältnismäßig selbständig
ist.
III.
Die Hervorbringungsreife besteht wieder aus M a r k t r e i f e
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Siehe unten S. 90 ff.