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[9I/92]

der Erfindungen und damit die Voraussetzung für die Hervorbrin-

gung überhaupt, für alles tatsächlich werkmäßige wie marktmäßige

Wirtschaften.

V.

In der Vorreife ist Erfinden vor Lehren

Auch dieser Satz ergibt sich von selbst und bedarf wohl weiterer

Begründung nicht. Zwar muß der wirkliche Erfinder stets vorher

etwas gelernt haben — aber auch das, was er gelernt hat, mußte

immer vorher gefunden und ausgedacht worden sein. Begrifflich ist

der Gedanke vor dem Wort, die Erschaffung vor dem Geschöpf,

aber auch darum der Einfall vor der Lehre.

Eine Mittelstellung zwischen Erfinden und Lehren nimmt die A n w e n -

d u n g des Erfundenen und Gelernten in dem Maße ein, als sie selbständi-

ger Ausbau, selbständige Fortbildung sein muß — Entwurf, Konstruktion -—und

teilt dann den Vorrang mit dem Erfinder. Demnach gilt: Entwurf (Kon-

struktion) ist vor Lehren.

VI. Gemeinsamkeitsreife ist vor Hervorbringungsreife

Dieser Satz folgt aus dem Satz 1, „Gemeinsamkeitsreife ist vor

Vorreife“, und Satz 2, „Vorreife ist vor Hervorbringungsreife“.

Im besonderen sei noch hervorgehoben, daß die Gemeinsamkeits-

reife damit nicht nur vor der engeren Hervorbringungsreife, das ist

der Werkreife in Bergwerk, Landwirt-/ schaff, Werkstätte und

Fabrik, sondern auch vor der Marktreife, also sowohl vor dem

Waren- wie dem Geldhandel ist.

Wenn nun auch die gegebene Ableitung unseres Satzes „Gemeinsam-

keitsreife ist vor Vorreife" durchaus genügt, so sei doch wegen der ent-

scheidenden Bedeutung desselben, namentlich für alles das, was man „ P r o -

d u k t i o n s l e h r e " nennt, seine Begründung hier nochmals entwickelt.

Neues sagen wir damit freilich nicht

1

.

Gemeinsamkeitsreife ist vor Hervorbringungsreife, weil jede einzelne

Wirtschaftshandlung nur als G l i e d möglich ist. Dies ist die letzte und ein-

fachste Begründung des Satzes! Wollte man dagegen sagen, daß das jeweils

ausgegliederte Wirtschaftsganze doch auf die Handlungen der Einzelnen an-

gewiesen ist, so wäre das kein Einwand. Denn diese Handlung kann stets

nur als eine sich e i n g l i e d e r n d e Wirtschaft werden. Der Einzelne ist

also nicht mehr Subjekt (autark, selbwüchsig), sondern Glied. Auch wenn

diese Wirtschaftshandlung zugleich eine umgliedernde (das Ganze umbil-

dende) Art hat, besteht sie doch nur wieder gliedhafterweise, nur sofern

das Ganze in ihr lebt. Denn nur dadurch, daß das Ganze im Einzelnen ent-

halten ist, wird dieses Einzelne zum Gliede.

Vgl. oben Satz I, S. 88 ff.