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Teilinhalte und Stufen gerichtete vor der auf nachgeordnete ge-

richteten

1

.

4.

Vorreife ist vor Hervorbringungsreife

2

.

5.

Innerhalb der Vorreife ist Erfinden vor Lehren

3

.

6.

Gemeinsamkeitsreife ist vor Hervorbringungsreife

4

.

7.

Innerhalb der Hervorbringungsreife ist Marktreife vor Werk-

reife

5

.

/

8.

Innerhalb der Marktreife ist die Marktreife des Geldes (Leih-,

Bank- und Börsenwesen) vor der Marktreife der Ware (Waren-

handel). Anders gesagt heißt das: Kredit ist vor Erzeugung

6

.

9.

Innerhalb der Werkreife ist die Zeitreife vor der Ortsreife

(dem räumlichen Verkehr, das heißt der Verfrachtung)

7

.

10.

Innerhalb der Werkreife ist Ortsreife vor Stoffreife. An-

ders gesagt heißt das: Verkehr ist vor Erzeugung der Güter im tech-

nischen Sinne

8

. — Diese Sätze gelten zwischen den Teilinhalten,

die beiden folgenden aber innerhalb der Teilinhalte:

11.

Innerhalb aller Teilinhalte ist Kapitalreife vor Reife der

Erzeugnisse

9

.

12.

Innerhalb aller artgleichen Geschlechter von Leistungen aller

Teilinhalte ist Genußreife vor ihren Vorstufen (vor Rohstoffreife)

10

.

Wir erläutern nun kurz diese Vorrangsätze.

I.

Gemeinsamkeitsreife ist vor Vorreife

Daß die Gemeinsamkeitsreife den höchsten begrifflichen Vor-

rang vor allen Teilganzen der Wirtschaft habe, folgt schon ganz im

allgemeinen aus dem Begriffe der Ganzheit. „Das Ganze ist vor

dem Teile“, das Ganze setzt den Teil. Wer darum nicht der Mei-

nung ist, daß irgendeine Wirtschaft der Welt je aus einzelnen Hand-

lungen, Gütern, Stoffen, Wirtschaftern (die vor ihrer Verbindung

mit den anderen schon da sein könnten) zusammengestückelt sei;

sondern wer erkennt, daß die einzelne Wirtschaftshandlung stets

1

Siehe unten S. 91.

6

Siehe unten S. 94 ff.

2

Siehe unten S. 91 f.

7

Siehe unten S. 98 f.

3

Siehe unten S. 92.

8

Siehe unten S. 99 f.

4

Siehe unten S. 92 f.

9

Siehe unten S. 100 f.

5

Siehe unten S. 93.

10

Vgl. unten S. 102.