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nur durch ihre G l i e d h a f t i g k e i t im Ganzen der Wirtschaft

bestehe: der muß auch die Folgerung ziehen, daß diejenige wirt-

schaftliche Tätigkeit, welche den einzelnen Elementen die Glied-

haftigkeit immer wieder von neuem verleiht, nämlich die Gemein-

samkeitsreife (die Leistung des Kapitals höherer Ordnung), oberste

Voraussetzung für alle übrigen wirtschaftlichen Tätigkeiten bilde.

Es leuchtet darum schon logisch ein, daß die Gemeinsamkeits-

reife vor der Hervorbringungsreife ist, doch mögen dies / noch

einige Beispiele belegen. Angenommen, die Lieferung von Gewebe-

waren aus Wien nach Belgrad könnte zu einem bestimmten Zeit-

punkt nicht stattfinden, ein neuer Handelsvertrag ermögliche sie

aber plötzlich. Dann ist es klar, daß der Handelsvertrag, also ein

Gebilde der Gemeinsamkeitsreife, die Erzeugung von Gewebe zwar

nicht real bewirkte (die reale Erzeugung liegt an Dampfmaschine,

Webstuhl, Webearbeit und so fort); wohl aber die begriffliche,

wesenhafte Voraussetzung dafür bildet, daß sowohl das Handels-

geschäft abgeschlossen (das heißt, der Handelsvertrag war Voraus-

setzung für die Marktreife), wie auch die Arbeit in den Fabriken

aufgenommen werden konnte, denn erst auf Grund der Bestellun-

gen des Handels konnten die Fabriken erzeugen. „Voraussetzung“

ist aber zu wenig gesagt — es ist zugleich ein Führen, ein s c h ö p -

f e r i s c h e s A n r e g e n , ein Bilden der unteren wirtschaftlichen

Tätigkeiten, was vom „Handelsvertrag“ ausgeht. Denn den in an-

deren Ganzheiten schon ausgebildeten Gliedern (Dampfmaschinen,

Webern und so fort) wird nun eine neue Gliedhaftigkeit, wird

neues Leben, neue Entwicklung geschenkt.

Desgleichen sind die Arbeitshandlungen des Heizers an der

Dampfmaschine, des Setzers an der Setzmaschine nicht schon an

sich „Wirtschaft“, sondern sie sind es erst als G l i e d e r ihrer Be-

triebe, deren „Betriebsorganisation" jene Gemeinsamkeitsreife, das

heißt jenes „Kapital höherer Ordnung“, ausmacht, das sie von bloß

technisch agierenden Menschen zu Gliedern einer Ganzheit macht.

Aber auch für die Vorreife ist die Gemeinsamkeitsreife Vor-

bedingung. Viele Erfindungen würden gar nicht gemacht werden,

wenn nicht die Einrichtung der Patentierung, viele Muster und

Marken gar nicht erdacht werden, wenn nicht die Einrichtung des

Muster- und Markenschutzes bestünde. Hier ist es handgreiflich, wie

das im Erfinder-, Muster- und Markenschutz liegende Kapital hö-