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nur durch ihre G l i e d h a f t i g k e i t im Ganzen der Wirtschaft
bestehe: der muß auch die Folgerung ziehen, daß diejenige wirt-
schaftliche Tätigkeit, welche den einzelnen Elementen die Glied-
haftigkeit immer wieder von neuem verleiht, nämlich die Gemein-
samkeitsreife (die Leistung des Kapitals höherer Ordnung), oberste
Voraussetzung für alle übrigen wirtschaftlichen Tätigkeiten bilde.
Es leuchtet darum schon logisch ein, daß die Gemeinsamkeits-
reife vor der Hervorbringungsreife ist, doch mögen dies / noch
einige Beispiele belegen. Angenommen, die Lieferung von Gewebe-
waren aus Wien nach Belgrad könnte zu einem bestimmten Zeit-
punkt nicht stattfinden, ein neuer Handelsvertrag ermögliche sie
aber plötzlich. Dann ist es klar, daß der Handelsvertrag, also ein
Gebilde der Gemeinsamkeitsreife, die Erzeugung von Gewebe zwar
nicht real bewirkte (die reale Erzeugung liegt an Dampfmaschine,
Webstuhl, Webearbeit und so fort); wohl aber die begriffliche,
wesenhafte Voraussetzung dafür bildet, daß sowohl das Handels-
geschäft abgeschlossen (das heißt, der Handelsvertrag war Voraus-
setzung für die Marktreife), wie auch die Arbeit in den Fabriken
aufgenommen werden konnte, denn erst auf Grund der Bestellun-
gen des Handels konnten die Fabriken erzeugen. „Voraussetzung“
ist aber zu wenig gesagt — es ist zugleich ein Führen, ein s c h ö p -
f e r i s c h e s A n r e g e n , ein Bilden der unteren wirtschaftlichen
Tätigkeiten, was vom „Handelsvertrag“ ausgeht. Denn den in an-
deren Ganzheiten schon ausgebildeten Gliedern (Dampfmaschinen,
Webern und so fort) wird nun eine neue Gliedhaftigkeit, wird
neues Leben, neue Entwicklung geschenkt.
Desgleichen sind die Arbeitshandlungen des Heizers an der
Dampfmaschine, des Setzers an der Setzmaschine nicht schon an
sich „Wirtschaft“, sondern sie sind es erst als G l i e d e r ihrer Be-
triebe, deren „Betriebsorganisation" jene Gemeinsamkeitsreife, das
heißt jenes „Kapital höherer Ordnung“, ausmacht, das sie von bloß
technisch agierenden Menschen zu Gliedern einer Ganzheit macht.
Aber auch für die Vorreife ist die Gemeinsamkeitsreife Vor-
bedingung. Viele Erfindungen würden gar nicht gemacht werden,
wenn nicht die Einrichtung der Patentierung, viele Muster und
Marken gar nicht erdacht werden, wenn nicht die Einrichtung des
Muster- und Markenschutzes bestünde. Hier ist es handgreiflich, wie
das im Erfinder-, Muster- und Markenschutz liegende Kapital hö-