212
[231/232]
Folgerung, die sich daraus ergab: daß die durch Gleichwichtigkeit
der Leistungszweige entstehenden äußeren Maßverhältnisse nicht
eindeutig sind, gilt es nun näher zu untersuchen.
IV.
Die Vieldeutigkeit der äußeren Maßverhältnisse
Die sogenannten freien Güter
Daß die äußeren Maßverhältnisse der Leistungszweige nach
Gleichwichtigkeit auch dann nicht eindeutig sind, wenn bestimmte,
gegebene Mengen von Gütern vorausgesetzt werden, möge an dem
Beispiele der Viehzucht näher gezeigt werden. Wenn die Schafe zu
den Ochsen bei uns genau 10 : 1 stünden,/so stehen doch diese
Mengen in je ganz anderen Verhältnissen:
1.
zu den übrigen Gebilden (Leistungszweigen) der Gutshöfe,
2.
zu den nachfolgenden Wirtschaftszweigen, für die sie be-
stimmt sind, deren Vorstufe sie also sind.
Es verhalten sich dann, um nur einige Beispiele anzuführen:
Schafe : Ochsen als Glieder des Leistungszweiges Viehzucht im
Gutshofe (oder in einer Volkswirtschaft) wie 10 :1;
völlig anders als
Ochsen, daher nicht
mehr wie 10 : 1.
Schafe : Milch- und Käsegewinnung
Schafe : Düngerbildung
Schafe : Weidenutzung
Ferner verhalten sich aber die Schafe auch ganz verschieden in
folgenden Maßverhältnissen:
Schafe: Fleisch- und Fettverwendung, das heißt, die Schafe als
Vorphase zu Fleischerei-, Gasthofs-, Herbergs- und Haushaltswesen
— was nicht genau übersehbare Mengenverhältnisse im Vergleiche
mit anderen Vorphasen, die noch mit der Schafzucht gegeben sind,
ergibt;
Schafe : Wollverarbeitung (Mengenverhältnisse der Schafe zu
den Spinnmaschinen, Webstühlen, Färbereien, Bleichereien, Appre-
turen, deren Vorphase die Schafzucht ist);
Schafe : Gerberei (desgleichen);
Schafe: Pelzgewerbe (desgleichen);
Schafe : Arzneimittelerzeugung (insofern die sogenannten „Inne-