Table of Contents Table of Contents
Previous Page  2788 / 9133 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 2788 / 9133 Next Page
Page Background

21 8

[238/239]

völlig unverbrauchlichen Leistungen zum Teil oder völlig unter-

bleiben kann

1

; und die ferner bei beharrender, fortschreitender

und sich rückbildender Wirtschaft anderen Umfanges, sogar ande-

ren Inhaltes ist. Endlich können jene Vorränge von bestimmten

Einrichtungen (Organisationen) durchkreuzt werden.

Der Begriff des Vorranges eines Preises vor anderen Preisen oder

des führenden Preises mag fürs erste überraschen. Aber finden wir

ihn denn nicht im praktischen Wirtschaftsleben deutlich vor? Nur

weltfremde individualistische Theorien haben nichts davon bemerkt,

daß die praktische Wirtschaft überall führende Märkte kennt —

z. B. den Großmarkt gegenüber dem Kleinmarkt — „ n a c h deren

Preisen sich die anderen richten“, deren Preise also den Vorrang

haben. Ähnlich gibt es führende Erzeugungsgebiete, führende

„Plätze“, sogar führende Betriebe, die, wie man zu sagen pflegt,

den Preis „diktieren“, „bestimmen“ — was immer den Sinn hat,

daß ihre Preise „führen“ und die anderen sich darnach irgendwie

richten und einrichten müssen. „Führen“ können sie aber nur aus

einer Vorrangstellung heraus, z. B. aus einer Erfinderleistung.

In versteckter und unklarer Form kommt der Begriff des füh-

renden Preises auch in der heutigen Kredittheorie vor, so/etwa,

wenn der „Einfluß des Kredites“ (nicht nur des Zinsfußes) auf die

Warenpreise untersucht wird und sich der Kreditpreis als „bestim-

mend“, also führend, ergibt. Sogar bei Ricardo und seinen Nach-

folgern kommt im sogenannten „Gesetz der Rentenpreise“ ein

Preis-Vorrang in versteckter Weise zur Geltung. Darnach soll —

so würden wir in unserem Begriffszusammenhange sagen — inner-

halb gleichartiger Leistungen das jeweils ungünstigste Mengenver-

hältnis (die „teuersten Kosten“, z. B. die schlechtesten Böden) allein

maßgebend, also führend für den Preis sein, wodurch die günstige-

1

Es ergab sich früher, daß Güter wie Wasser, Licht, Luft nur in das wirt-

schaftliche Mengenverhältnis eintreten, sofern Ersatz und Sicherstellung

(Wasserleitung, Quellenschutz, Lüftungsanlagen und so fort) beteiligt ist,

da sich diese Leistungen (sofern unerschöpflich) im übrigen größtenteils wie

unverbrauchliche verhalten. A b e r „ f r e i e G ü t e r " s i n d L i c h t , L u f t ,

W a s s e r d a r u m n i c h t . Denn diese (mittelbare) Unverbrauchlichkeit

ist nicht unerschöpflich, es sind Aufwände zu ihrer Gewinnung, ihrer Sicher-

stellung nötig. „ F r e i e G ü t e r " i m s t r e n g e n S i n n e g i b t e s

n i c h t . (Vgl. oben S. 214 f. und öfter.)