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4.
Der Gesamtleistungserfolg oder Gesamtertrag des Betriebes
ist vor jenem des Betriebsgliedes.
5.
Der Gesamtleistungserfolg oder Gesamtertrag des Betriebs-
gliedes ist vor jenem des Haushaltes. Der Haushalt ist zwar nicht
unmittelbar Glied der Wirtschaftstätigkeit des Betriebsgliedes, baut
sich aber auf dessen Leistungserfolg auf; auch er wirkt in diesem
vermittelten Sinne wieder den Leistungserfolg des Betriebsgliedes
erst durch ein Leistungssystem aus.
6.
Der Gesamtleistungserfolg oder Gesamtertrag des Haushaltes
ist vor jenem des Haushaltsgliedes.
Diese Vorrangsätze sind nach allem Vorhergegangenen für sich
verständlich und bedürfen keiner Erläuterung
1
.
Dem Vorrange steht die A u s w i r k u n g (Aktuierung) ent-
gegen; nach dem Satze „Das Ganze als solches hat kein Dasein; es
stellt sich in den Gliedern dar" wirken die Glieder das Ganze / in
sich aus. Jede Stufe ist ein Inbegriff aller Teilganzen mit arteigenem
Kapital höherer Ordnung. Aber diese Teilganzen können sich in-
einander nicht auswirken, auch auf den höheren Stufen noch nicht
für sich selbst. Erst in der jeweils letzten Stufe werden alle höheren
Stufen und damit alle in ihnen enthaltenen Teilganzen aktuiert. Als
Beispiel diene wieder der Handelsvertrag (Kapital höherer Ordnung
weltwirtschaftlicher Stufe). Er bleibt auf dem Papiere, wenn er nicht
durch die Tätigkeit der Betriebsglieder (Handelsreisender, Eisen-
dreher usw.) ausgewirkt wird. Auch die Unterhändler, die den
Handelsvertrag machen, gehören nicht abstrakt dem weltwirtschaft-
lichen Kapital höherer Ordnung an, sondern einem Betriebe, näm-
lich der Amtskanzlei ihres Ministeriums. Auch der Wirtschafts-
zweig „Kapital höherer Ordnung“ spielt sich in Betrieben ab.
Hieraus folgt als allgemeines A u s w i r k u n g s - o d e r Z u -
l e i t u n g s g e s e t z :
1.
Der Weg der Leistungserfolge (Erträgnisse) ist der von oben
nach unten, nicht von unten nach oben. Nur Stufen haben Erträg-
nisse. Wenn wir dies das „allgemeine Zuleitungsgesetz“ nennen, so
bleibt, wie früher bemerkt, „Zuleitung“ aber nur ein bildlicher
1
Vgl. oben S. 124 ff. und öfter.