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Anerkennung der Notwendigkeit der richtigen Wirtschaftsrechnung

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.

Im Zusammenhange damit scheint uns das universalistische Ver-

fahren geeignet, den Versuchen zur Überwindung des „blinden Kau-

salismus“ in den angeblichen Naturgesetzen der Wirtschaft zum end-

gültigen Durchbruch zu verhelfen, ohne auf eine sinnvolle Eigen-

gesetzlichkeit der Wirtschaft und ihrer Abläufe sowie auf Sinn-

gesetze der Wirtschaft überhaupt verzichten zu müssen. Ja, es bietet

an Stelle des bisher vorherrschenden Verhältnisses von „Ursache

und Wirkung“ einen ganzen Kosmos von neuen Kategorien und me-

thodischen Begriffen: aus den Begriffen der Ganzheit und der Glied-

haftigkeit abgeleitet, z. B. jene der Ausgliederungsordnung (nach

Leistungsbereichen, Stufen und Eigenleben der Glieder); der Lei-

stung, des Vorranges und andere.

Wenn gegen diese Kategorien eingewendet wird, sie seien un-

echte, nur formelle, lediglich Denk- und Anschauungskategorien, die

„material-ontologischer

Erfassung,

also

unvoreingenommener

Phä-

nomenbeschreibung im Wege stünden“ (G. Weippert); so sei darauf

hier lediglich mit einem Beispiel geantwortet: Wenn die Analyse des

Verhältnisses zwischen Erzeugungs- und Transportkosten zu dem

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Es ist ja jüngst das Schlag wort vom „Methodenstreit des 20. Jahrhun-

derts" aufgekommen. Gemeint ist „eine zunehmende Auseinandersetzung

zwischen den sogenannten .verballogischen' Ökonomen und ihren mathe-

matischen Gegenspielern" (B. Ischboldin: Zur Kritik der mathematischen

Methode in den Wirtschaftswissenschaften, Zeitschrift für handelswissen-

schaftliche Forschung, Neue Folge, Jg 12, Heft 4, April 1960, 209 ff.). Ich

möchte die beiden hier gegenübergestellten Richtungen weniger als Ver-

fahren denn als Vorgehensweisen (modi procedendi), also Erstentscheidun-

gen bezeichnen, die der verfahrensmäßigen Grundentscheidung — ob indi-

vidualistisch oder ganzheitlich — durchaus nicht überhoben sind. Besonders

gilt dies ja von den verballogischen Richtungen. Was die mathematische

anlangt, so gilt wohl, daß jedes Ausgehen von einer leistungsmäßigen und

daher schließlich ganzheitlichen Betrachtung der Wirtschaft Wirtschafts-

rechnung und Quantifizierung nicht ausschließt, andererseits aber die ver-

fahrensmäßige und systematische Geschlossenheit aufgeben müßte, wenn

sie nicht daran festhielte: 1. daß die Leistungen den Vorrang vor den Lei-

stungsgrößen oder Preisen haben; daher im System der Wirtschaftswissen-

schaft die Leistungslehre auch vor der Preislehre stehe; 2. daß Leistung

primär ein Qualitatives sei, erst abgeleiteterweise, nämlich nach Maßgabe

der kausalen Unterlage vieler, durchaus aber nicht aller Leistungen ihnen

ein Quantitatives anhafte; 3. daß daher alles Messen, Quantifizieren und

Rechnen in der Wirtschaft nur durch Vermittlungen hindurch möglich sei

(„Wirtschaft als Rechnung des Unrechenbaren"; vergleiche dazu oben die

Darlegungen über das Wesen des Preises), woraus die nur begrenzte Aus-

sagekraft der Rechengrößen abgeleitet werden muß; und 4. daß weite Be-

reiche der Wirtschaft und zwar gerade führende angesichts der Eigenart

ihrer Leistungen — besonders deren Unverbrauchlichkeit — überhaupt un-

rechenbar und unquantifizierbar bleiben. Wenn es eine „Gestaltmathematik"

gäbe, könnte man dem mathematischen Modus procedendi in der Wirt-

schaftswissenschaft vielleicht einmal fruchtbarere Ergebnisse prophezeien,

als es die bisherigen von A. Cournot bis zur Theorie der Spiele sind.