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barkeit der Wirtschaft zum Ziel, die zweite ist überwirtschaftlich
bestimmte
Gesellschaftspolitik
(„Sozialpolitik“)
mit
Hilfe
wirt-
schaftspolitischer Maßnahmen; sie kann die angestrebte innere Ver-
vollkommnung der Gemeinschaft und die Festigung ihres Gefüges
mit Einbußen an äußerer Güterfülle, mit Wohlstandsminderung zu
bezahlen bereit sein -— durchaus zum Unterschied von der Wirt-
schaftspolitik zwecks Wohlstandserhöhung.
Die dieser Wirtschaftspolitik mit überwirtschaftlicher Zielsetzung
zugrunde
liegende
gesellschaftswissenschaftliche
Analysis
ist
vom
Standpunkte der Wirtschaftswissenschaft allerdings „Werturteil“.
Auf Grund der Lehre von der Ausgliederungsordnung kann ein
systematischer Katalog aller Maßnahmen der Wirtschaftspolitik nach
den Leistungsbereichen und den Stufen entworfen und damit eine
neue Systematik der Wirtschaftspolitik begründet werden.
Je nach ihren Ausgangsbereichen ist die Wirtschaftspolitik: Ziel-
beeinflussungspolitik
(Verbrauchspolitik),
Wirtschaftsgrundlagen-
politik, endlich Wirtschaftspolitik im Gebäude der Mittel, welch
letztere wiederum Wirtschaftspolitik nach den Leistungsbereichen
oder Preispolitik sein kann.
Die Wirtschaftspolitik, die in den Leistungsbereichen einsetzt,
ist: im Bereiche der organisierenden Leistungen Wirtschaftsverfas-
sungspolitik,
Wettbewerbspolitik,
Organisationspolitik
hinsichtlich
der Wirtschaftsgebiete und der Wirtschaftsverbände, Wirtschafts-
rechtspolitik, wirtschaftspolitische Finanzpolitik (hier ist eine wei-
tere systematische Stelle der Eingliederung der Finanzwissenschaft
in den Kosmos der Wirtschaftswissenschaften gegeben), endlich Wäh-
rungspolitik; ferner Politik des wirtschaftlichen Erfindens und Leh-
rens;
Kreditpolitik,
Handelspolitik,
Wirtschaftspolitik
hinsichtlich
der Vorrathaltung und der Aufbewahrung; Verkehrspolitik; Scha-
denverhütungs-
und
Versicherungspolitik;
Erzeugungspolitik.
Die
Preispolitik kann wiederum in allen Leistungsbereichen der Wirt-
schaft vor sich gehen (z. B. Preispolitik im Bereiche der organisie-
renden Leistungen: Steuern; Preispolitik im Kreditwesen: Leih-
zinspolitik; im Verkehrswesen z. B. als Tarifpolitik usw.).
Gegenstand
oder
Objekt
der
wirtschaftspolitischen
Betreuung
sind immer die Wirtschaftsstufen; danach kann man unterscheiden:
Weltwirtschaftspolitik
und
Großraumwirtschaftspolitik,
Volkswirt-
schaftspolitik,
Gebiets-
und
Verbandswirtschaftspolitik,
Betriebs-
und Haushaltswirtschaftspolitik.
7.
Verfahrenslehre
Das universalistische Verfahren ist zunächst als s o z i o l o -
g i s c h zu bezeichnen, da es die Wirtschaft in das Gesamtganze der
Gesellschaft methodisch in dreifacher Hinsicht eingefügt sieht:
a.
indem die Wirtschaft der gesellschaftlichen Zielwelt dient;