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389

barkeit der Wirtschaft zum Ziel, die zweite ist überwirtschaftlich

bestimmte

Gesellschaftspolitik

(„Sozialpolitik“)

mit

Hilfe

wirt-

schaftspolitischer Maßnahmen; sie kann die angestrebte innere Ver-

vollkommnung der Gemeinschaft und die Festigung ihres Gefüges

mit Einbußen an äußerer Güterfülle, mit Wohlstandsminderung zu

bezahlen bereit sein -— durchaus zum Unterschied von der Wirt-

schaftspolitik zwecks Wohlstandserhöhung.

Die dieser Wirtschaftspolitik mit überwirtschaftlicher Zielsetzung

zugrunde

liegende

gesellschaftswissenschaftliche

Analysis

ist

vom

Standpunkte der Wirtschaftswissenschaft allerdings „Werturteil“.

Auf Grund der Lehre von der Ausgliederungsordnung kann ein

systematischer Katalog aller Maßnahmen der Wirtschaftspolitik nach

den Leistungsbereichen und den Stufen entworfen und damit eine

neue Systematik der Wirtschaftspolitik begründet werden.

Je nach ihren Ausgangsbereichen ist die Wirtschaftspolitik: Ziel-

beeinflussungspolitik

(Verbrauchspolitik),

Wirtschaftsgrundlagen-

politik, endlich Wirtschaftspolitik im Gebäude der Mittel, welch

letztere wiederum Wirtschaftspolitik nach den Leistungsbereichen

oder Preispolitik sein kann.

Die Wirtschaftspolitik, die in den Leistungsbereichen einsetzt,

ist: im Bereiche der organisierenden Leistungen Wirtschaftsverfas-

sungspolitik,

Wettbewerbspolitik,

Organisationspolitik

hinsichtlich

der Wirtschaftsgebiete und der Wirtschaftsverbände, Wirtschafts-

rechtspolitik, wirtschaftspolitische Finanzpolitik (hier ist eine wei-

tere systematische Stelle der Eingliederung der Finanzwissenschaft

in den Kosmos der Wirtschaftswissenschaften gegeben), endlich Wäh-

rungspolitik; ferner Politik des wirtschaftlichen Erfindens und Leh-

rens;

Kreditpolitik,

Handelspolitik,

Wirtschaftspolitik

hinsichtlich

der Vorrathaltung und der Aufbewahrung; Verkehrspolitik; Scha-

denverhütungs-

und

Versicherungspolitik;

Erzeugungspolitik.

Die

Preispolitik kann wiederum in allen Leistungsbereichen der Wirt-

schaft vor sich gehen (z. B. Preispolitik im Bereiche der organisie-

renden Leistungen: Steuern; Preispolitik im Kreditwesen: Leih-

zinspolitik; im Verkehrswesen z. B. als Tarifpolitik usw.).

Gegenstand

oder

Objekt

der

wirtschaftspolitischen

Betreuung

sind immer die Wirtschaftsstufen; danach kann man unterscheiden:

Weltwirtschaftspolitik

und

Großraumwirtschaftspolitik,

Volkswirt-

schaftspolitik,

Gebiets-

und

Verbandswirtschaftspolitik,

Betriebs-

und Haushaltswirtschaftspolitik.

7.

Verfahrenslehre

Das universalistische Verfahren ist zunächst als s o z i o l o -

g i s c h zu bezeichnen, da es die Wirtschaft in das Gesamtganze der

Gesellschaft methodisch in dreifacher Hinsicht eingefügt sieht:

a.

indem die Wirtschaft der gesellschaftlichen Zielwelt dient;