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gliedern“ eines Vereins) zusammengestellt zu begreifen, sondern sie

ist ein wirkliches Ganzes, das sich in seinem Teile ausgliedert. Die

Glieder erscheinen als Bestimmungsstücke, als Ausgliederungsstufen

eines größeren Gesamtganzen

1

.

2. Ist der Begriff „Verband von Mitgliedern“ (die vor der Or-

ganisation als selbständig gedacht werden) soziologisch falsch und

unhaltbar, so bleibt nur noch die andere Fassung übrig — der Be-

griff der Organisation als „ A n s t a l t “ . In der Bezeichnung An-

stalt erscheint die Organisation von vornherein nicht als zusammen-

gestellt aus selbständigen Stücken (Individuen), sondern als Gebilde,

als Ganzes, das sich in Gliedern auseinanderscheidet, differenziert.

Die Organisation im universalistischen Sinne ist Anstalt. Anstalt

heißt etwas nur als Inbegriff organisierender Handlungen, nur als

Ganzes oder Gebilde von in bestimmter Weise a u s g e g l i e d e r -

t e n Handlungen (Vorkehrungen) gesehen — also abgesehen von

ihrem besonderen Stoff oder Inhalt sowohl wie auch abgesehen von

der Zusammengefügtheit aus scheinbar selbständigen „Verbands-

mitgliedern“. Die A n s t a l t b e s t e h t n i c h t a u s M i t -

g l i e d e r n (das gälte von dem individualistischen Begriffe des

Verbandes), s o n d e r n „ g l i e d e r t “ s i c h i n T e i l g a n z e

u n d T e i l e a u s . — Die Anstalt, tätig vorgestellt, führt zu der

richtig gebildeten Bezeichnung „Veranstaltung“ oder „Organisie-

rung“, bei der der tätige Charakter, den die Organisation ihrem

Wesen nach hat, besonders hervorgehoben wird. „Anstalt“ als ein

fertig Gedachtes, gleichsam als ein Gefrorenes angesehen, kann man

dagegen besser „Einrichtung“ nennen.

II.

Die Bestandteile der Organisation

Als die Bestandteile der Anstalt oder Organisation (im universa-

listischen Sinne) ergeben sich nach dem Obigen: 1. die organisieren-

den Handlungen selbst (nach drei Arten, nämlich als veranlassend,

wegbahnend, verstetigend); 2. die Güter oder Hilfsmittel dieser

Handlungen; 3. im vermittelnden Sinne ferner die Grundsätze, nach

1

Die Unterscheidung von Individualismus und Universalismus muß hier vor-

ausgesetzt werden; vgl. dazu meine Artikel: Universalismus, unten S. 125 ff. und

Soziologie, in: Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd 7, 4. Aufl., Jena

1926.