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gliedern“ eines Vereins) zusammengestellt zu begreifen, sondern sie
ist ein wirkliches Ganzes, das sich in seinem Teile ausgliedert. Die
Glieder erscheinen als Bestimmungsstücke, als Ausgliederungsstufen
eines größeren Gesamtganzen
1
.
2. Ist der Begriff „Verband von Mitgliedern“ (die vor der Or-
ganisation als selbständig gedacht werden) soziologisch falsch und
unhaltbar, so bleibt nur noch die andere Fassung übrig — der Be-
griff der Organisation als „ A n s t a l t “ . In der Bezeichnung An-
stalt erscheint die Organisation von vornherein nicht als zusammen-
gestellt aus selbständigen Stücken (Individuen), sondern als Gebilde,
als Ganzes, das sich in Gliedern auseinanderscheidet, differenziert.
Die Organisation im universalistischen Sinne ist Anstalt. Anstalt
heißt etwas nur als Inbegriff organisierender Handlungen, nur als
Ganzes oder Gebilde von in bestimmter Weise a u s g e g l i e d e r -
t e n Handlungen (Vorkehrungen) gesehen — also abgesehen von
ihrem besonderen Stoff oder Inhalt sowohl wie auch abgesehen von
der Zusammengefügtheit aus scheinbar selbständigen „Verbands-
mitgliedern“. Die A n s t a l t b e s t e h t n i c h t a u s M i t -
g l i e d e r n (das gälte von dem individualistischen Begriffe des
Verbandes), s o n d e r n „ g l i e d e r t “ s i c h i n T e i l g a n z e
u n d T e i l e a u s . — Die Anstalt, tätig vorgestellt, führt zu der
richtig gebildeten Bezeichnung „Veranstaltung“ oder „Organisie-
rung“, bei der der tätige Charakter, den die Organisation ihrem
Wesen nach hat, besonders hervorgehoben wird. „Anstalt“ als ein
fertig Gedachtes, gleichsam als ein Gefrorenes angesehen, kann man
dagegen besser „Einrichtung“ nennen.
II.
Die Bestandteile der Organisation
Als die Bestandteile der Anstalt oder Organisation (im universa-
listischen Sinne) ergeben sich nach dem Obigen: 1. die organisieren-
den Handlungen selbst (nach drei Arten, nämlich als veranlassend,
wegbahnend, verstetigend); 2. die Güter oder Hilfsmittel dieser
Handlungen; 3. im vermittelnden Sinne ferner die Grundsätze, nach
1
Die Unterscheidung von Individualismus und Universalismus muß hier vor-
ausgesetzt werden; vgl. dazu meine Artikel: Universalismus, unten S. 125 ff. und
Soziologie, in: Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd 7, 4. Aufl., Jena
1926.