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IV. Kategorien und Gefüge der Organisation

A. Die K a t e g o r i e n o d e r i n n e r e n G r u n d v e r h ä l t -

n i s s e d e r O r g a n i s a t i o n . D e r s t ä n d i s c h e G r u n d -

z u g a l l e r O r g a n i s a t i o n

Die Kategorien der Organisation sind denn auch ganz andere

wie die des Rechts. Die Lebensbedingungen des Rechts wurzeln in

erster Linie in der lebendigen Gültigkeit seiner Wertungen; die

Lebensbedingungen einer Organisation in erster Linie in dem Ver-

hältnis, in welchem die organisierenden Handlungen zum organi-

sierten Inhalt (Gegenstand) stehen. Als erste Kategorie erweist sich

hier die Gleichartigkeit oder Verträglichkeit des zu organisierenden

Inhalts. Ob ein verhältnismäßig gleichartiger Inhalt in einer Or-

ganisation zusammengefaßt ist oder nicht, ist stets eine Lebensfrage

jeder Organisation. Zum Beispiel kann die Schusterzunft vielleicht

noch gedeihen, wenn die Taschner und Riemer mit einbezogen wer-

den, aber sicher nicht mehr, wenn auch die Schneider, Gewürz-

krämer und Schauspieler dabei sind. Eine moderne Gewerkschaft,

ein modernes Kartell wird von Anbeginn nur Kreise von hinläng-

licher Gleichartigkeit („Gleichartigkeit der Interessen“) zusammen-

fassen.

Hier offenbart sich noch eine zweite Kategorie. Ein Kartell kann

in der Regel nur gedeihen, wenn es den allergrößten Teil der im

Wettbewerb befindlichen Erzeuger erfaßt, das heißt wenn es die

homogenen Elemente, die es zusammenfassen will, annähernd be-

herrscht, z. B. wenn es seinen Markt „ausschöpft“, die Erzeugungs-

möglichkeiten „ausschöpft“, die technischen Möglichkeiten „aus-

schöpft“ usw., und auf diese Weise die sogenannte „ l a t e n t e

K o n k u r r e n z “ womöglich gar nicht aufkommen oder dem

schon vorhandenen Außenseiter kein Entwicklungsfeld läßt. (Fritz

Kestner, der diese Erscheinungen „Organisationszwang“ nennt,

zählt als Hauptkampfmittel des Kartells gegen den Außenseiter

auf: Sperre des Rohstoffs, der Arbeitskräfte, des Absatzes, des

Kredites, Bindung der Abnehmer durch Exklusivklauseln, Preis-

unterbietung, Verrufserklärung.) Auch auf geistigem Gebiete ist die

Lückenlosigkeit oder Vollständigkeit der Organisation eine wich-

tige Angelegenheit. Eine Kirche kann das religiöse Gemeinschafts-