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mals das Verhältnis von Autorität und Glaube, Beispiel und Nach-

ahmung fehlen.

So findet sich Über- und Unterordnung in allen Formen —

Herrschaft und Beherrschtes, Führung und Nachfolger, Schöpfung

und Nachahmung, autoritative Gültigkeit und Anerkennung, Vor-

bereitung (Anleitung) und ausnutzende Befolgung — in jeder Or-

ganisation und somit in jeder gesellschaftlichen Erscheinung. Eine

dieser Formen aber herrscht vor und drückt dem Gebilde jeweils

ihren Stempel auf.

Indem sich die genannten Formen als die arteigenen Ober- und Unter-

ordnungsformen der Organisationen erweisen, zeigt sich abermals der U n t e r -

s c h i e d v o m R e c h t (von der Satzung). Während das Recht die Rang-

ordnung gewisser Soll-Sätze darstellt (welche wieder aus der Rangordnung der

Ziele des Handelns entspringen), und daher Kategorien wie Rechtsungültigkeit,

das heißt Subsumierbarkeit unter Soll-Sätze oder nicht, Anklage und Urteil

(Akte der Subsumierung), Strafe (Aufhebung des Unrechts) enthält, kennt die

Organisation als arteigene Kategorien: A n o r d n e n u n d G e h o r c h e n ,

Mißlingen und Gelingen, außer den schon früher behandelten der Lückenlosig-

keit und Gleichartigkeit.

V.

V. Das Verhältnis von geistiger Gemeinschaft und Organisation

Die analytische Betrachtung ergibt ein Wechselverhältnis beider,

indem die Organisation die geistige Gemeinschaft sowohl technisch

ermöglicht (durch Bahnung, Beeinflussung, Hineinzwängung der

Elemente), wie sachlich fördert (durch Veranlassung, zugleich Er-

ziehung, Beeinflussung); während umgekehrt die Gemeinschaft

durch ihre lebendigen Impulse die Organisation stets fördert und

umgestaltet. — Dieses Verhältnis ist aber, wie bei aller derartigen

Betrachtung von Wechselseitigkeit, höchst ungewiß. Manchmal

scheint es in Beispielen der Praxis, als sei die Organisation das

eigentlich schöpferische Element, das sich seinen Inhalt schaffen kann.

So beurteilt man in Geschichte und Politik oft die Schöpfungen

großer Organisatoren, z. B. Alexanders des Großen, Karls des

Großen, Napoleons, Friedrichs des Großen, Maria Theresias und

Josefs IL, Bismarcks oder namentlich der Unternehmer, wie der

Fugger, Krupp, Rothschild, der amerikanischen Trusthelden. Manch-

mal scheint die Erfahrung aber auch das Gegenteilige zu erweisen.

Man sieht deutliche Gegenbeispiele, welche zeigen, wie kräftige

Organisationsformen plötzlich leeren, erstorbenen Inhalten gegen-