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äußerliche, nicht-sinnvolle) Aufeinanderfolge aus, die ja der Kern
jedes Kausalitätsbegriffes ist, indem er die Erscheinungen lediglich
als Vorher und Nachher, Antecedens und Consequens, faßt, und
arbeitet mit ganz neuen methodischen Begriffen. Diese ergeben sich
aus dem Begriffe der Ganzheit und der Gliedhaftigkeit: Die Aus-
gliederung und die Ausgliederungsordnung (letztere wieder als Teil-
ganzheit, Stufe und vita propria des Gliedes) von Seite der Ganz-
heit; die Leistung von Seite des Gliedes. Ferner sei der Begriff der
Rangordnung
1
und des Vorranges hervorgehoben. — Die Gesell-
schaffslehre kann danach in keinem Sinne mehr eine Naturwissen-
schaft sein, sondern sie wird e i n e z u g l e i c h g e s c h i c h t -
l i c h e u n d t h e o r e t i s c h e W i s s e n s c h a f t , das letztere
sofern sie das sinnvolle Verhältnis „Ganzes — Glied“ der syste-
matischen Ausgliederungsordnung der Gesellschaft, das erstere so-
fern sie die Umgliederungsvorgänge jener systematischen Ausglie-
derung in der Geschichte zum Gegenstande hat. Das eine ohne das
andere ist unmöglich, da keine Ganzheit in absoluter, in schlechthin
systematischer, Ausgliederung erscheint, nur in der Umgliederung
sich ausgliedert und offenbart, und da andererseits keine Umglie-
derung, keine Geschichte, angetroffen werden kann, die nicht ein
bloßer Abschnitt (eine Phase) in der zeitlichen Ausgliederung einer
Ganzheit wäre. Es darf als der höchste Triumph unserer Lehre be-
zeichnet werden, daß sie den bisher als unversöhnlich erschienenen
Gegensatz der theoretischen und geschichtlichen Betrachtungsweise
— Ricardo gegen Roscher und Knies, Menger gegen Schmoller,
Windelband und Rickert in der schroffen Scheidung der nomothe-
tischen von der idiographischen Begriffsbildung — überwindet und
beide als notwendige organische Bestandteile einer und derselben
Begriffsbildung, der ganzheitlichen, nachweist. Eine ungeschichtliche
Theorie und eine untheoretische Geschichte des Geistes ist ein höl-
zernes Eisen. Den Vorrang in diesem Verhältnisse hat die Theorie,
insofern Ausgliederung begrifflich vor Umgliederung ist
2
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1
Siehe unten S. 151 ff.
2
Näheres über die Verfahrenfrage siehe in meinem Artikel: Soziologie, in:
Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd 7, 4. Aufl., Jena 1926, S. 659 f.
und 663 f., sowie in meinem Buch: Kategorienlehre, Jena 1923, S. 46 ff. und
294 ff. (jetzt: 3. Aufl., Graz 1969, S. 48 ff. und 309 ff. = Gesamtausgabe Othmar
Spann, Bd 9).