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II. Lehrgeschichtlicher Überblick
Im folgenden soll keine Geschichte, sondern lediglich eine solche
Übersicht der Lehre vom Eigennutz gegeben werden, welche die in
ihr enthaltenen Denkaufgaben aufrollt und die bisherigen grund-
sätzlichen Lösungsversuche zeigt.
A. P h y s i o k r a t i e
Die individualistische und hedonistische Anschauung des neueren
Naturrechts und der Aufklärung gewinnt in der Wirtschaftswissen-
schaft zum ersten Male planmäßig bei Q u e s n a y ihre Gestalt.
Quesnay geht zur Begründung der Gesellschaft und Wirtschaft vom
Naturrecht aus. Dieses ist ihm, wie es in den Anfangsworten seiner
Abhandlung über das Naturrecht heißt „ . . . d a s R e c h t . . . welches
der Mensch auf die zu seinem Genuß geeigneten Dinge besitzt“
1
,
welches Recht er später genauer dahin bestimmt, daß es „der An-
teil“ sei, den sich der Mensch „durch seine Arbeit“ verschafft
2
. Die
Triebfeder der natürlichen Handlungen ist der Eigennutz (intérêt).
Jeder hat das Naturrecht, sein Schicksal so günstig wie möglich zu
bestimmen (sofern er anderen nicht schadet). „Chacun doit licité-
ment avoir la faculté de faire son sort le meilleur que lui soit pos-
sible, sans Usurpation sur le droit d’autrui.“ Auch die Freiheit macht
einen Teil des Naturrechtes aus, dem Eigennutz entspricht die Frei-
heit. Die Freiheit ist für Quesnay nicht bloß ein psychologischer Be-
griff (Willensfreiheit) und nicht bloß ein wirtschaftspolitischer, son-
dern ein Begriff, welcher die atomistische Auffassung der Wirtschaft
begründet, das heißt die „natürliche Ordnung“, den „ordre naturel“,
die aus natürlichen (freien, eigennützigen) Handlungen der Men-
schen sich ergebenden wirtschaftlichen Erscheinungen. Darum ist
auch für Quesnay die Wirtschaftswissenschaft ein Zweig der Natur-
wissenschaft, eine nach „Maß und Gewicht“ rechnende quantitative
1
Francois Quesnay: Le droit naturel, Paris 1765, deutsch: Das Naturrecht,
übersetzt von Valentine Dorn, Jena 1921, S. 1 (= Sammlung sozialwissen-
schaftlicher Meister, Bd 2). — Vgl. auch Francois Quesnay: Despotisme de la
Chine, Paris 1767.
2
Francois Quesnay: Das Naturrecht, Jena 1921, S. 6.