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II. Lehrgeschichtlicher Überblick

Im folgenden soll keine Geschichte, sondern lediglich eine solche

Übersicht der Lehre vom Eigennutz gegeben werden, welche die in

ihr enthaltenen Denkaufgaben aufrollt und die bisherigen grund-

sätzlichen Lösungsversuche zeigt.

A. P h y s i o k r a t i e

Die individualistische und hedonistische Anschauung des neueren

Naturrechts und der Aufklärung gewinnt in der Wirtschaftswissen-

schaft zum ersten Male planmäßig bei Q u e s n a y ihre Gestalt.

Quesnay geht zur Begründung der Gesellschaft und Wirtschaft vom

Naturrecht aus. Dieses ist ihm, wie es in den Anfangsworten seiner

Abhandlung über das Naturrecht heißt „ . . . d a s R e c h t . . . welches

der Mensch auf die zu seinem Genuß geeigneten Dinge besitzt“

1

,

welches Recht er später genauer dahin bestimmt, daß es „der An-

teil“ sei, den sich der Mensch „durch seine Arbeit“ verschafft

2

. Die

Triebfeder der natürlichen Handlungen ist der Eigennutz (intérêt).

Jeder hat das Naturrecht, sein Schicksal so günstig wie möglich zu

bestimmen (sofern er anderen nicht schadet). „Chacun doit licité-

ment avoir la faculté de faire son sort le meilleur que lui soit pos-

sible, sans Usurpation sur le droit d’autrui.“ Auch die Freiheit macht

einen Teil des Naturrechtes aus, dem Eigennutz entspricht die Frei-

heit. Die Freiheit ist für Quesnay nicht bloß ein psychologischer Be-

griff (Willensfreiheit) und nicht bloß ein wirtschaftspolitischer, son-

dern ein Begriff, welcher die atomistische Auffassung der Wirtschaft

begründet, das heißt die „natürliche Ordnung“, den „ordre naturel“,

die aus natürlichen (freien, eigennützigen) Handlungen der Men-

schen sich ergebenden wirtschaftlichen Erscheinungen. Darum ist

auch für Quesnay die Wirtschaftswissenschaft ein Zweig der Natur-

wissenschaft, eine nach „Maß und Gewicht“ rechnende quantitative

1

Francois Quesnay: Le droit naturel, Paris 1765, deutsch: Das Naturrecht,

übersetzt von Valentine Dorn, Jena 1921, S. 1 (= Sammlung sozialwissen-

schaftlicher Meister, Bd 2). — Vgl. auch Francois Quesnay: Despotisme de la

Chine, Paris 1767.

2

Francois Quesnay: Das Naturrecht, Jena 1921, S. 6.