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(1)
eine arteigene (als zugewiesen in der Stufe y des Teilganzen x)
und
(2)
ebendamit eine abhängige, weil nur im zugewiesenen Rah-
men, nur aus der darin liegenden Bestimmtheit möglich.
Hiermit erscheint der Satz vollständig begründet und verständ-
lich: Freiheit und Abhängigkeit schließen sich nicht aus, sondern set-
zen sich gegenseitig. Wenn Freiheit nur zugewiesen, wenn sie gesetzt
ist in der bestimmten Weise des gliedlichen Seins (in Abhängigkeit
von diesem Gliedsein); und wenn Abhängigkeit, das heißt Zuwei-
sung, Delegierung, nur im Rahmen der Ausgliederung möglich ist,
dann müssen Freiheit und Abhängigkeit aufeinander hinweisen.
„Freiheit“ kann nicht in der Luft schweben und, gleichsam isoliert,
„tun, was sie will“, wie unsere Individualisten meinen; sie kann
nur eine Freiheit des G l i e d e s sein — eine gliedlich-abhängige
Freiheit. Und umgekehrt! Im lebendigen Ganzen gilt: A b h ä n -
g i g m a c h e n s e t z t F r e i h e i t — denn es setzt nichts Totes,
sondern kann nur vita propria, nur Selbständiges und Eigenkräfti-
ges setzen. Gerade das, was i n einem andern enthalten ist, hat da-
her auch ein Eigenleben, sobald es nur als g l i e d l i c h in einem
Ganzen enthalten ist, nicht als Stück in einem Unganzen, als Stück
in einem Haufen.
„Eigenleben“, „Freiheit“ kann daher stets nur heißen: in der Art
der Ganzheit; „Abhängigkeit“ (Determination) kann / nur hei-
ßen: in der Art der Ganzheit. Abhängigkeit heißt: Es liegt in der
Natur des Gliedes, nur ein mitgegebenes Wesen zu haben; „Frei-
heit“ heißt: es liegt in der Natur des Gliedes, Selbständigkeit zuge-
wiesen zu haben, die Ausgliederungskraft des Ganzen in seiner
Weise zu wiederholen. Abhängigkeit und Freiheit, das ist nicht ge-
nug zu betonen, sind ohne einander undenkbar, sie gehören logisch
und ontologisch zusammen. Es gibt keine Freiheit nur „von sich
aus“, es gibt kein ganzheitliches Abhängigmachen (Determinieren),
das nicht Selbständigkeit setzte! Jede Freiheit ist nur eine glied-
liche und jedes Bestimmen ein ganzheitliches, also Freiheit setzen-
des, Ausgliederungskraft zuweisendes.
Weil nun die Freiheit eine zugewiesene und arteigene ist, so ver-
steht es sich von selbst, daß der Löwe wohl brüllen kann oder nicht;
aber keinesfalls althochdeutsch sprechen oder nicht. Darum kann
auch ein gesunder Mensch auf den Markt gehen oder zu Hause